13.5.2009 | Pressemeldung
„Wir hatten natürlich Anfragen vom Bundesverband praktizierender Tierärzte e.V. und von unserem Verband medizinischer Fachberufe e.V. vorliegen, aber auch von Hill’s und von der Bayerischen Landestierärztekammer“, berichtet die Referatsleiterin und ergänzt: „Je mehr Veranstalter diese Zusage erhalten, desto besser ist das für unsere Kolleginnen. Denn so wächst einerseits die Chance, in die neue Tätigkeitsgruppe II zu gelangen und andererseits ist es ein Hinweis auf die Qualität der Fortbildungsangebote.“
Mit dem seit 1. Januar 2009 gültigen Gehaltstarifvertrag war vereinbart worden, das Fortbildungsengagement der Tiermedizinischen Fachangestellte besser zu honorieren. In die neue Tätigkeitsgruppe II, die einen zehnprozentigen Zuschlag auf das Grundgehalt vorsieht, werden die Mitarbeiterinnen eingestuft, die eine oder mehrere anerkannte, für die Praxis relevante Fortbildung(en) im Gesamtumfang von 24 Stunden auf einem veterinärmedizinischen Teilgebiet oder im Verwaltungsbereich nachweisen können.
Um den Anspruch zu erhalten, müssen jährlich acht Stunden absolviert werden. Zu den bisher anerkannten Fortbildungen gehören u.a. Narkoseseminare, Röntgengrundkurse, GVP*-Workshops, die TFA-Fortbildung im Rahmen des Bayerischen Tierärztetages und auch die 5. Fachtagung des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. Für den Übergangszeitraum gilt folgende Regelung: Bis Ende Juni 2009 können die PraxismitarbeiterInnen bei der Vorsitzenden der AG, Silke Agus, beantragen, dass die Fortbildungen, die sie zwischen dem 1. Januar 2006 und dem 31. Dezember 2008 besucht haben, nachträglich berücksichtigt werden. Für die Zeit ab 1.1.2009 gelten nur Maßnahmen, für die der Veranstalter eine Anerkennung erhalten hat, diese kann bis zur Gründung der AG im April auch rückwirkend erteilt werden.Der Leitfaden ist inzwischen auf den Internetseiten beider Verbände www.tieraerzteverband.de und www.vmf-online.de veröffentlicht.
Erste Fortbildungen für Tiermedizinische Fachangestellte anerkannt
Ab sofort sollten Tiermedizinische Fachangestellte, bevor sie sich zur einer Fortbildung anmelden, beim Veranstalter unbedingt nachfragen, ob das Angebot auch anerkannt ist.“ Dieser Tipp von Silke Agus, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft „Fortbildungen TFA“ hat seine volle Berechtigung: In ihrer zweiten Sitzung hat die Arbeitsgemeinschaft am Montag den gemeinsamen Leitfaden verabschiedet und auf dieser Basis bereits den ersten Anträgen zugestimmt.„Wir hatten natürlich Anfragen vom Bundesverband praktizierender Tierärzte e.V. und von unserem Verband medizinischer Fachberufe e.V. vorliegen, aber auch von Hill’s und von der Bayerischen Landestierärztekammer“, berichtet die Referatsleiterin und ergänzt: „Je mehr Veranstalter diese Zusage erhalten, desto besser ist das für unsere Kolleginnen. Denn so wächst einerseits die Chance, in die neue Tätigkeitsgruppe II zu gelangen und andererseits ist es ein Hinweis auf die Qualität der Fortbildungsangebote.“
Mit dem seit 1. Januar 2009 gültigen Gehaltstarifvertrag war vereinbart worden, das Fortbildungsengagement der Tiermedizinischen Fachangestellte besser zu honorieren. In die neue Tätigkeitsgruppe II, die einen zehnprozentigen Zuschlag auf das Grundgehalt vorsieht, werden die Mitarbeiterinnen eingestuft, die eine oder mehrere anerkannte, für die Praxis relevante Fortbildung(en) im Gesamtumfang von 24 Stunden auf einem veterinärmedizinischen Teilgebiet oder im Verwaltungsbereich nachweisen können.
Um den Anspruch zu erhalten, müssen jährlich acht Stunden absolviert werden. Zu den bisher anerkannten Fortbildungen gehören u.a. Narkoseseminare, Röntgengrundkurse, GVP*-Workshops, die TFA-Fortbildung im Rahmen des Bayerischen Tierärztetages und auch die 5. Fachtagung des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. Für den Übergangszeitraum gilt folgende Regelung: Bis Ende Juni 2009 können die PraxismitarbeiterInnen bei der Vorsitzenden der AG, Silke Agus, beantragen, dass die Fortbildungen, die sie zwischen dem 1. Januar 2006 und dem 31. Dezember 2008 besucht haben, nachträglich berücksichtigt werden. Für die Zeit ab 1.1.2009 gelten nur Maßnahmen, für die der Veranstalter eine Anerkennung erhalten hat, diese kann bis zur Gründung der AG im April auch rückwirkend erteilt werden.Der Leitfaden ist inzwischen auf den Internetseiten beider Verbände www.tieraerzteverband.de und www.vmf-online.de veröffentlicht.