26.6.2009 | Pressemeldung
Der neue Tarifvertrag tritt, wenn bis zur Erklärungsfrist am 8. Juli kein Einspruch erfolgt, rückwirkend zum 1. Juli in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2010.
Auf dieses Ergebnis, das auch eine Umstrukturierung der ersten acht Berufsjahre vorsieht, einigten sich am 23. Juni in Dortmund der Verband medizinischer Fachberufe e.V. und die zahnärztliche Tarifpartei Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Zahnmedizinischen Fachangestellten/Zahnarzthelferinnen (AAZ).
„Diese Annäherung an andere Ausbildungsberufe im Gesundheitswesen ist ein gutes Signal“, erklärte dazu Margret Urban, 2. stellvertretende Präsidentin und Ressortleiterin Tarifpolitik des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. „Ausbildung ist wichtig für das Image des Unternehmens Zahnarztpraxis. Wer Ansehen genießt, stärkt seine Position am Markt. Zahnmedizinische Fachangestellte auszubilden, bedeutet aber nicht nur, die Zukunft der Zahnarztpraxis und deren Leistungsspektrum zu sichern, es zeigt auch die gesellschaftliche und soziale Verantwortung des freiberuflichen Zahnarztes. Um auch weiterhin geeignete Jugendliche für diesen Beruf zu begeistern, ist eine angemessene Ausbildungsvergütung notwendig.“
Trotz der derzeitigen Wirtschaftskrise, die sich auch auf Zahnarztpraxen niederschlägt, ist das Verhandlungsergebnis wichtig für die Wertschätzung der von den Zahnmedizinischen Fachangestellten erbrachten Leistungen. Das betont auch die Verhandlungsführerin der AAZ, Dr. Elke Vietor: „Ein Zahnarzt, eine Zahnärztin kann ohne Mitarbeiterin nicht behandeln. Um Patienten individuell und hochqualifiziert zu versorgen, sind die Mitarbeiterinnen wichtig. Mit diesem Verhandlungsergebnis wollen wir die Verantwortung, die wir als Arbeitgeber haben, demonstrieren.“
An der Verhandlung nahm auch ein Vertreter der Zahnärztekammer des Saarlandes als Beobachter teil. Beide Tarifparteien äußerten sich erfreut darüber. Neue Tarifpartner standen jedoch nicht bereit, vielmehr hatte der Berliner Vertreter in Abwesenheit erklären lassen, dass er aus der Tarifgemeinschaft austritt. „Umso mehr achten wir das Engagement unserer Sozialpartner aus Hessen, Westfalen-Lippe und Hamburg“, betont Margret Urban.
Durchschnittlich vier Prozent mehr für Zahnmedizinische Fachangestellte in Hamburg, Hessen und Westfalen-Lippe
Die Tarifgehälter für Zahnmedizinische Fachangestellte in Hamburg, Hessen und Westfalen-Lippe steigen um durchschnittlich vier Prozent. Damit können die Praxismitarbeiterinnen in diesen Kammerbereichen mit einem Einstiegsgehalt von 1436,50 Euro in Tätigkeitsgruppe I rechnen. Außerdem erhöhen sich die Ausbildungsvergütungen um 50 Euro auf 540 Euro im ersten Ausbildungsjahr bzw. um jeweils 40 Euro auf 580 Euro im zweiten und 630 Euro im dritten AusbildungsjahrDer neue Tarifvertrag tritt, wenn bis zur Erklärungsfrist am 8. Juli kein Einspruch erfolgt, rückwirkend zum 1. Juli in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2010.
Auf dieses Ergebnis, das auch eine Umstrukturierung der ersten acht Berufsjahre vorsieht, einigten sich am 23. Juni in Dortmund der Verband medizinischer Fachberufe e.V. und die zahnärztliche Tarifpartei Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Zahnmedizinischen Fachangestellten/Zahnarzthelferinnen (AAZ).
„Diese Annäherung an andere Ausbildungsberufe im Gesundheitswesen ist ein gutes Signal“, erklärte dazu Margret Urban, 2. stellvertretende Präsidentin und Ressortleiterin Tarifpolitik des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. „Ausbildung ist wichtig für das Image des Unternehmens Zahnarztpraxis. Wer Ansehen genießt, stärkt seine Position am Markt. Zahnmedizinische Fachangestellte auszubilden, bedeutet aber nicht nur, die Zukunft der Zahnarztpraxis und deren Leistungsspektrum zu sichern, es zeigt auch die gesellschaftliche und soziale Verantwortung des freiberuflichen Zahnarztes. Um auch weiterhin geeignete Jugendliche für diesen Beruf zu begeistern, ist eine angemessene Ausbildungsvergütung notwendig.“
Trotz der derzeitigen Wirtschaftskrise, die sich auch auf Zahnarztpraxen niederschlägt, ist das Verhandlungsergebnis wichtig für die Wertschätzung der von den Zahnmedizinischen Fachangestellten erbrachten Leistungen. Das betont auch die Verhandlungsführerin der AAZ, Dr. Elke Vietor: „Ein Zahnarzt, eine Zahnärztin kann ohne Mitarbeiterin nicht behandeln. Um Patienten individuell und hochqualifiziert zu versorgen, sind die Mitarbeiterinnen wichtig. Mit diesem Verhandlungsergebnis wollen wir die Verantwortung, die wir als Arbeitgeber haben, demonstrieren.“
An der Verhandlung nahm auch ein Vertreter der Zahnärztekammer des Saarlandes als Beobachter teil. Beide Tarifparteien äußerten sich erfreut darüber. Neue Tarifpartner standen jedoch nicht bereit, vielmehr hatte der Berliner Vertreter in Abwesenheit erklären lassen, dass er aus der Tarifgemeinschaft austritt. „Umso mehr achten wir das Engagement unserer Sozialpartner aus Hessen, Westfalen-Lippe und Hamburg“, betont Margret Urban.