3.9.2009 | Pressemeldung
„Diese Aussage der Chefermittlerin der Kaufmännischen Krankenkasse macht uns als Interessenvertretung der Praxismitarbeiterinnen wütend“, erklärt Sabine Ridder, Präsidentin des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V.
„Seit Jahren weisen wir darauf hin, dass die Kosten für die qualifizierte Arbeit der Medizinischen Fachangestellten endlich von den normalen Betriebskosten getrennt werden und die Tarifverträge für die Angestellten in den niedergelassenen Praxen die Grundlage für die Honorarverhandlungen bilden sollen. Immer wieder bauen die Krankenkassen hier große Hürden auf und versuchen, entweder die Ansprüche für die Honorierung delegierbarer Leistungen in die Maßlosigkeit zu treiben oder die Honorierung zu senken, sobald die Leistungen nach Delegation an die Angestellte übertragen werden.“
Der Beruf der Arzthelferin, der mit der Neuordnung der Ausbildung seit 2006 die offizielle Bezeichnung Medizinische/r Fachangestellte/r trägt, erfordert eine dreijährige duale Ausbildung. Nach deren Abschluss sind die Mitarbeiterinnen in der Lage, auf Delegationsbasis Ärzte zu entlasten, bei der Therapie zu assistieren, die Patienten vor, während und nach der Behandlung zu betreuen und zu beraten sowie den Praxisablauf und die Hygienemaßnahmen zu managen. Laut Tarifvertrag erhalten Sie dafür im ersten Berufsjahr 1.424 Euro brutto. „Das ist wenig Geld für viel Verantwortung und Kompetenz“, ergänzt Sabine Ridder. „Wenn gleichzeitig größere Summen fließen ohne dass Leistung erbracht wird, zeigt dies, wie ungerecht die Finanzierung des deutschen Gesundheitswesens ist. Transparenz wäre für alle wichtig. Die Nachvollziehbarkeit der abgerechneten Personalkosten ist dafür ein erster Schritt.“
Personalkosten endlich separat behandeln
Der Streit um die Bestechungsvorwürfe gegenüber Ärzten hat nach Ansicht des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. einen untragbaren Punkt erreicht: Das Gehalt einer Medizinischen Fachangestellten wird mittlerweile mit der Auto-Leasingrate der Doktorgattin gleichgesetzt.„Diese Aussage der Chefermittlerin der Kaufmännischen Krankenkasse macht uns als Interessenvertretung der Praxismitarbeiterinnen wütend“, erklärt Sabine Ridder, Präsidentin des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V.
„Seit Jahren weisen wir darauf hin, dass die Kosten für die qualifizierte Arbeit der Medizinischen Fachangestellten endlich von den normalen Betriebskosten getrennt werden und die Tarifverträge für die Angestellten in den niedergelassenen Praxen die Grundlage für die Honorarverhandlungen bilden sollen. Immer wieder bauen die Krankenkassen hier große Hürden auf und versuchen, entweder die Ansprüche für die Honorierung delegierbarer Leistungen in die Maßlosigkeit zu treiben oder die Honorierung zu senken, sobald die Leistungen nach Delegation an die Angestellte übertragen werden.“
Der Beruf der Arzthelferin, der mit der Neuordnung der Ausbildung seit 2006 die offizielle Bezeichnung Medizinische/r Fachangestellte/r trägt, erfordert eine dreijährige duale Ausbildung. Nach deren Abschluss sind die Mitarbeiterinnen in der Lage, auf Delegationsbasis Ärzte zu entlasten, bei der Therapie zu assistieren, die Patienten vor, während und nach der Behandlung zu betreuen und zu beraten sowie den Praxisablauf und die Hygienemaßnahmen zu managen. Laut Tarifvertrag erhalten Sie dafür im ersten Berufsjahr 1.424 Euro brutto. „Das ist wenig Geld für viel Verantwortung und Kompetenz“, ergänzt Sabine Ridder. „Wenn gleichzeitig größere Summen fließen ohne dass Leistung erbracht wird, zeigt dies, wie ungerecht die Finanzierung des deutschen Gesundheitswesens ist. Transparenz wäre für alle wichtig. Die Nachvollziehbarkeit der abgerechneten Personalkosten ist dafür ein erster Schritt.“