3.12.2009 | Pressemeldung
Zum 1. Januar 2010 tritt ein überarbeiteter Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge für Zahnmedizinische Fachangestellte in Hamburg, Hessen und Westfalen-Lippe in Kraft. Darauf einigten sich Ende vergangener Woche in Hamburg der Verband medizinischer Fachberufe e.V. und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Zahnmedizinischen Fachangestellten /Zahnarzthelferinnen (AAZ).
Mit dem neuen Vertrag erhalten die Mitarbeiter/innen nun auch bei Entgeltumwandlung vom Arbeitgeber finanzierte Zuschüsse. Diese betragen 20 Prozent der für die Rente umgewandelten Summe.
Zusätzlich gelten weiterhin die Bestimmungen aus dem Tarifvertrag von 2007. Danach haben Arbeitnehmer/innen, die 20 und mehr Stunden wöchentlich arbeiten, sowie Auszubildende nach der Probezeit Anspruch auf einen Arbeitgeberbeitrag zur betrieblichen Altersvorsorge in Höhe von monatlich 20 Euro. Teilzeitbeschäftigte mit weniger als 20 Stunden Arbeitszeit erhalten zehn Euro.
"Das ist ein respektables Ergebnis", erklärt Margret Urban, Verhandlungsführerin vom Verband medizinischer Fachberufe und ergänzt mit Verweis auf die mangelnde Tarifbereitschaft in anderen Kammerbereichen: "Damit zeigen die Zahnärztinnen und Zahnärzte aus den Kammerbereichen Hamburg, Hessen und Westfalen-Lippe, dass sie bereit sind, transparente und soziale Verantwortung für die Mitarbeiterinnen zu übernehmen."
Dr. Elke Vietor von der AAZ ermunterte ihre Kolleginnen und Kollegen sowie die Mitarbeiterinnen, alle nun bestehenden Möglichkeiten der Förderung der betrieblichen Altersvorsorge zu nutzen und so frühzeitig der Altersarmut vorzubeugen.
Betriebliche Altersvorsorge erweitert
Überarbeiteter Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge für Zahnmedizinische Fachangestellte in Hamburg, Hessen und Westfalen-LippeZum 1. Januar 2010 tritt ein überarbeiteter Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge für Zahnmedizinische Fachangestellte in Hamburg, Hessen und Westfalen-Lippe in Kraft. Darauf einigten sich Ende vergangener Woche in Hamburg der Verband medizinischer Fachberufe e.V. und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Zahnmedizinischen Fachangestellten /Zahnarzthelferinnen (AAZ).
Mit dem neuen Vertrag erhalten die Mitarbeiter/innen nun auch bei Entgeltumwandlung vom Arbeitgeber finanzierte Zuschüsse. Diese betragen 20 Prozent der für die Rente umgewandelten Summe.
Zusätzlich gelten weiterhin die Bestimmungen aus dem Tarifvertrag von 2007. Danach haben Arbeitnehmer/innen, die 20 und mehr Stunden wöchentlich arbeiten, sowie Auszubildende nach der Probezeit Anspruch auf einen Arbeitgeberbeitrag zur betrieblichen Altersvorsorge in Höhe von monatlich 20 Euro. Teilzeitbeschäftigte mit weniger als 20 Stunden Arbeitszeit erhalten zehn Euro.
"Das ist ein respektables Ergebnis", erklärt Margret Urban, Verhandlungsführerin vom Verband medizinischer Fachberufe und ergänzt mit Verweis auf die mangelnde Tarifbereitschaft in anderen Kammerbereichen: "Damit zeigen die Zahnärztinnen und Zahnärzte aus den Kammerbereichen Hamburg, Hessen und Westfalen-Lippe, dass sie bereit sind, transparente und soziale Verantwortung für die Mitarbeiterinnen zu übernehmen."
Dr. Elke Vietor von der AAZ ermunterte ihre Kolleginnen und Kollegen sowie die Mitarbeiterinnen, alle nun bestehenden Möglichkeiten der Förderung der betrieblichen Altersvorsorge zu nutzen und so frühzeitig der Altersarmut vorzubeugen.