1.2.2010 | aktuelle Meldung
Nach der Delegationsvereinbarung können Medizinische Fachangestellte nach entsprechender Fortbildung selbstständig Hausbesuche vornehmen und dabei unter anderem die Sturzprophylaxe übernehmen, Blutdruck- oder Blutzuckerwerte kontrollieren und Wunden versorgen. Hierfür können in unterversorgten Gebieten neue Gebührenordnungsziffern für ärztlich angeordnete Hilfeleistungen abgerechnet werden, wenn die Medizinische Fachangestellte eine zusätzliche Fortbildung absolviert hat – je nach Dauer ihrer Berufserfahrung zwischen 190 und 270 Stunden. Bereits vorliegende Curricula der Bundesärztekammer und vergleichbare Qualifizierungen sind anrechenbar. Die Ärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen wirken bei der Anrechnung der Maßnahmen zusammen.
Das Curriculum baue systematisch auf dem modularen Fortbildungskonzept der Bundesärztekammer auf. Darauf verwies Dr. Max Kaplan, Vorstandsmitglied der Bundesärztekammer. „Besonders die Fortbildung ‚Ambulante Versorgung älterer Menschen’ sowie ‚Patientenbegleitung und -koordination’ mit zusammen 84 anrechenbaren Stunden sollten vorrangig und zügig nicht nur in bereits jetzt schon unterversorgten Gebieten, sondern generell zur stärkeren Entlastung der Hausärzte und zur besseren Aufgabenverteilung im ambulanten Team genutzt werden. Dies käme flächendeckend einer weiterhin hochwertigen Patientenversorgung zu Gute“, sagte Kaplan.
Die Umsetzung des Curriculums erfolgt in den Länderkammern und wird vom Verband medizinischer Fachberufe e.V. aufmerksam begleitet.
Goesmann: „Fortgebildete Medizinische Fachangestellte sollen Ärzte entlasten“
In einer Pressemitteilung erklärte dazu die Vizepräsidentin der Bundesärztekammer Dr. Cornelia Goesmann: „Menschliche Zuwendung ist unentbehrlich für den Behandlungserfolg des Arztes. Aber Zuwendung erfordert Zeit. Diese Zeit ist für viele Ärztinnen und Ärzte angesichts voller Wartezimmer mitunter knapp bemessen. Deshalb ist es in vielen Fällen sinnvoll, Hausbesuche unter Verantwortung des Arztes an speziell fortgebildete Medizinische Fachangestellte zu delegieren. Mit dem neuen Curriculum der Bundesärztekammer zur ‚Nicht-ärztlichen Praxisassistentin’ haben wir die nötigen Voraussetzungen dafür geschaffen. Das Curriculum setzt die Vorgaben der im vergangenen Jahr in Kraft getretenen Delegationsvereinbarung ‚zur Durchführung ärztlicher Leistungen in der Häuslichkeit von Patienten’ um und fördert die Medizinische Fachangestellte als engste Mitarbeiterin des Arztes.“Nach der Delegationsvereinbarung können Medizinische Fachangestellte nach entsprechender Fortbildung selbstständig Hausbesuche vornehmen und dabei unter anderem die Sturzprophylaxe übernehmen, Blutdruck- oder Blutzuckerwerte kontrollieren und Wunden versorgen. Hierfür können in unterversorgten Gebieten neue Gebührenordnungsziffern für ärztlich angeordnete Hilfeleistungen abgerechnet werden, wenn die Medizinische Fachangestellte eine zusätzliche Fortbildung absolviert hat – je nach Dauer ihrer Berufserfahrung zwischen 190 und 270 Stunden. Bereits vorliegende Curricula der Bundesärztekammer und vergleichbare Qualifizierungen sind anrechenbar. Die Ärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen wirken bei der Anrechnung der Maßnahmen zusammen.
Das Curriculum baue systematisch auf dem modularen Fortbildungskonzept der Bundesärztekammer auf. Darauf verwies Dr. Max Kaplan, Vorstandsmitglied der Bundesärztekammer. „Besonders die Fortbildung ‚Ambulante Versorgung älterer Menschen’ sowie ‚Patientenbegleitung und -koordination’ mit zusammen 84 anrechenbaren Stunden sollten vorrangig und zügig nicht nur in bereits jetzt schon unterversorgten Gebieten, sondern generell zur stärkeren Entlastung der Hausärzte und zur besseren Aufgabenverteilung im ambulanten Team genutzt werden. Dies käme flächendeckend einer weiterhin hochwertigen Patientenversorgung zu Gute“, sagte Kaplan.
Die Umsetzung des Curriculums erfolgt in den Länderkammern und wird vom Verband medizinischer Fachberufe e.V. aufmerksam begleitet.