1.7.2010 | aktuelle Meldung
Der Vertrag war im Dezember 2008 vom Verband medizinischer Fachberufe e.V. und vom Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) unterzeichnet worden. Er gilt automatisch für alle Tiermedizinischen Fachangestellten, die Mitglied im Verband medizinischer Fachberufe sind und deren Arbeitgeber/in Mitglied im bpt ist. Tarifbindung kann zudem über den Arbeitsvertrag vereinbart werden.
Weitere Informationen können Sie dem aktuellen Newsletter Nr. 3/2010 vom Juni entnehmen. Den Gehalts- und Manteltarifvertrag finden Sie in unseren Berufeseiten für Tiermedizinische Fachangestellte.
Mehr Geld für Tiermedizinische Fachangestellte
Heute tritt eine weitere Stufe des gültigen Tarifvertrages für Tiermedizinische Fachangestellte (TFA) in Kraft. Damit erhöhen sich die Tarifgehälter nochmals um zwei Prozent.Der Vertrag war im Dezember 2008 vom Verband medizinischer Fachberufe e.V. und vom Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) unterzeichnet worden. Er gilt automatisch für alle Tiermedizinischen Fachangestellten, die Mitglied im Verband medizinischer Fachberufe sind und deren Arbeitgeber/in Mitglied im bpt ist. Tarifbindung kann zudem über den Arbeitsvertrag vereinbart werden.
Weitere Informationen können Sie dem aktuellen Newsletter Nr. 3/2010 vom Juni entnehmen. Den Gehalts- und Manteltarifvertrag finden Sie in unseren Berufeseiten für Tiermedizinische Fachangestellte.