13.8.2010 | aktuelle Meldung
Die Rechtsabteilung des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. weist darauf hin, dass Arbeitgeber nicht verlangen dürfen, dass Mitarbeiterinnen an Demonstrationen teilnehmen müssen. Wenn der Arbeitgeber demonstrieren will, geht das grundsätzlich zu seinen Lasten. Wollen Mitarbeiterinnen nicht teilnehmen, müssen sie ihrem Chef ihre Arbeitskraft für diese Zeit anbieten.
Noch mehr Hinweise dazu stehen unseren Mitgliedern im internen Bereich der Website unter "Informationen der Rechtsabteilung" zur Verfügung.
Zum internen Mitgliederbereich.
Was tun bei Praxisschließungen?
Der Bayerische Hausärzteverband hat Praxisschließungen als Protest gegen die neuen Reformpläne angekündigt. Nicht selten gehen die Arbeitgeber dabei von einer gewissen „Solidarität“ der Angestellten aus, sprich: Dafür werden bei den Praxismitarbeiter/innen Urlaubstage oder Überstunden angerechnet. Doch so einfach ist das nicht.Die Rechtsabteilung des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. weist darauf hin, dass Arbeitgeber nicht verlangen dürfen, dass Mitarbeiterinnen an Demonstrationen teilnehmen müssen. Wenn der Arbeitgeber demonstrieren will, geht das grundsätzlich zu seinen Lasten. Wollen Mitarbeiterinnen nicht teilnehmen, müssen sie ihrem Chef ihre Arbeitskraft für diese Zeit anbieten.
Noch mehr Hinweise dazu stehen unseren Mitgliedern im internen Bereich der Website unter "Informationen der Rechtsabteilung" zur Verfügung.
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