30.9.2010 | aktuelle Meldung
Die Bundeshauptversammlung hatte die Änderung im Mai 2010 beschlossen. Mit dem Eintrag der neuen Satzung wurde diese Erweiterung später amtlich bestätigt: Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. bietet nun auch angestellten Zahntechnikern und Zahntechnikerinnen die Möglichkeit, Mitglied zu werden und folgende Leistungen zu nutzen:
ZahntechnikerInnen sind herzlich willkommen
Ab sofort können auch angestellte Zahntechniker und Zahntechnikerinnen Mitglied im Verband medizinischer Fachberufe e.V. werden.Die Bundeshauptversammlung hatte die Änderung im Mai 2010 beschlossen. Mit dem Eintrag der neuen Satzung wurde diese Erweiterung später amtlich bestätigt: Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. bietet nun auch angestellten Zahntechnikern und Zahntechnikerinnen die Möglichkeit, Mitglied zu werden und folgende Leistungen zu nutzen:
- Rechtsberatung in allen arbeits- und sozialrechtlichen Fragen ab dem ersten Tag der Mitgliedschaft
- gerichtliche Vertretung, wenn die Mitgliedschaft seit mindestens zwölf Monaten bzw. bei Auszubildenden seit mindestens sechs Monaten besteht
- unser Verbandsorgan "praxisnah"
- den Zugang zum internen Mitgliederbereich unserer Website
- ein breitgefächertes regionales Weiterbildungsangebot über unser Bildungswerk für Gesundheitsberufe e.V. (BIG)