7.10.2010 | aktuelle Meldung
Dazu solle die Mindestbindungsfrist bei der Wahl der Kostenerstattung auf ein Kalendervierteljahr verkürzt werden. Zudem plant die Koalition, die Abschläge für die Verwaltungskosten auf bis zu fünf Prozent des Erstattungsbetrages zu begrenzen. Auf kritische Nachfragen der Oppositionsfraktionen hin fügte die Union hinzu, Ziel sei es, mehr Versicherten die Möglichkeit zu geben, darauf zu achten, ob das Handeln des Arztes wirtschaftlich ist.
Quelle: Deutscher Bundestag, hib - heute im bundestag Nr. 320
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Koalition will Kostenerstattung erleichtern
Die Koalition will gesetzlich Versicherte anregen, ihren Arzt häufiger gegen Rechnung zu bezahlen und sich das Geld von ihrer Krankenkasse erstatten zu lassen. Diese freiwillige Option solle erleichtert werden, erläuterte die CDU/CSU-Fraktion am Mittwoch im Gesundheitsausschuss einen entsprechenden Änderungsantrag zum Gesundheitsreformgesetzentwurf.Dazu solle die Mindestbindungsfrist bei der Wahl der Kostenerstattung auf ein Kalendervierteljahr verkürzt werden. Zudem plant die Koalition, die Abschläge für die Verwaltungskosten auf bis zu fünf Prozent des Erstattungsbetrages zu begrenzen. Auf kritische Nachfragen der Oppositionsfraktionen hin fügte die Union hinzu, Ziel sei es, mehr Versicherten die Möglichkeit zu geben, darauf zu achten, ob das Handeln des Arztes wirtschaftlich ist.
Quelle: Deutscher Bundestag, hib - heute im bundestag Nr. 320
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