14.1.2011 | aktuelle Meldung
„Der saisonale Impfstoff enthält auch Vakzine gegen die Schweinegrippe (H1N1). Tatsächlich gehören rund 80 Prozent der in diesem Winter kursierenden Viren zu den H1N1-Viren. Die übrigen zählen vorwiegend zur Influenza B. Auch gegen diese schützt der saisonale Impfstoff. Daher sollten sich auch diejenigen erneut impfen lassen, die sich schon im vergangenen Jahr gegen die Schweinegrippe immunisieren ließen“, erklärte Müller.
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für diejenigen Bürger, für welche ein Schutz nach der Impfschutzrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses angezeigt ist. Dies sind alle Personen über 60 Jahre, zusätzlich alle Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit schweren chronischen Erkrankungen, medizinisches Personal und andere beruflich gefährdete Personen sowie erstmals auch Schwangere.
„Viele gesetzliche Krankenkassen erstatten die Impfung aber derzeit grundsätzlich allen Mitgliedern. Versicherte sollten einfach bei ihrer Kasse nachfragen“, rät der KBV-Vorstand. Zudem bieten auch viele Arbeitgeber eine Schutzimpfung an. Sollte eine Krankenkasse und der Arbeitgeber die Kosten dennoch einmal nicht übernehmen, müssten Impfungswillige etwa zwischen 20 und 30 Euro für den Influenzaschutz selbst aufbringen.
„Nutzen Sie die Chance! Es ist nur ein kleiner Pikser mit großer Schutzwirkung. Das gilt nicht nur für den Geimpften, sondern auch für dessen Familienangehörige, Arbeitskollegen, Freunde und das gesamte persönliche Umfeld – denn Sie werden dann niemanden mehr anstecken“, appellierte Müller.
KBV ruft auch medizinisches Personal zur Grippeimpfung auf
„Die KBV appelliert an alle Bürger, sich gegen die saisonalen Grippeviren impfen zu lassen – falls noch nicht geschehen. Das Gleiche gilt insbesondere für die Ärztinnen und Ärzte in den Praxen sowie ihr medizinisches Fachpersonal,“ so Dr. Carl-Heinz Müller, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), gestern in Berlin.„Der saisonale Impfstoff enthält auch Vakzine gegen die Schweinegrippe (H1N1). Tatsächlich gehören rund 80 Prozent der in diesem Winter kursierenden Viren zu den H1N1-Viren. Die übrigen zählen vorwiegend zur Influenza B. Auch gegen diese schützt der saisonale Impfstoff. Daher sollten sich auch diejenigen erneut impfen lassen, die sich schon im vergangenen Jahr gegen die Schweinegrippe immunisieren ließen“, erklärte Müller.
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für diejenigen Bürger, für welche ein Schutz nach der Impfschutzrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses angezeigt ist. Dies sind alle Personen über 60 Jahre, zusätzlich alle Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit schweren chronischen Erkrankungen, medizinisches Personal und andere beruflich gefährdete Personen sowie erstmals auch Schwangere.
„Viele gesetzliche Krankenkassen erstatten die Impfung aber derzeit grundsätzlich allen Mitgliedern. Versicherte sollten einfach bei ihrer Kasse nachfragen“, rät der KBV-Vorstand. Zudem bieten auch viele Arbeitgeber eine Schutzimpfung an. Sollte eine Krankenkasse und der Arbeitgeber die Kosten dennoch einmal nicht übernehmen, müssten Impfungswillige etwa zwischen 20 und 30 Euro für den Influenzaschutz selbst aufbringen.
„Nutzen Sie die Chance! Es ist nur ein kleiner Pikser mit großer Schutzwirkung. Das gilt nicht nur für den Geimpften, sondern auch für dessen Familienangehörige, Arbeitskollegen, Freunde und das gesamte persönliche Umfeld – denn Sie werden dann niemanden mehr anstecken“, appellierte Müller.