3.2.2011 | aktuelle Meldung
Vereinbart worden war, den Arbeitgeberbeitrag ab 1.7.2011 um 10 Euro zu erhöhen. Er soll somit für Auszubildende nach der Probezeit und Beschäftigte mit mindestens 18 Wochenstunden 30 Euro und für Beschäftigte mit weniger als 18 Wochenstunden 20 Euro betragen.
Keine Veränderungen gibt es bei der Einspruchsfrist für den Gehaltstarif- und den Manteltarifvertrag. Diese endet am 7. Februar 2011.
Informationen zur Tarifverhandlung finden Sie hier.
Einspruchsfrist für Altersvorsorgetarif verlängert
Bei der Einspruchsfrist für die am 20. Januar 2011 verhandelten Tarifverträge für Medizinische Fachangestellte gibt es eine Veränderung im Vertrag zur betrieblichen Altersversorgung: Der Zeitpunkt, bis zu dem jede der beiden Seiten von diesem Vertrag zurücktreten kann, wurde bis zum 21. Februar verlängert.Vereinbart worden war, den Arbeitgeberbeitrag ab 1.7.2011 um 10 Euro zu erhöhen. Er soll somit für Auszubildende nach der Probezeit und Beschäftigte mit mindestens 18 Wochenstunden 30 Euro und für Beschäftigte mit weniger als 18 Wochenstunden 20 Euro betragen.
Keine Veränderungen gibt es bei der Einspruchsfrist für den Gehaltstarif- und den Manteltarifvertrag. Diese endet am 7. Februar 2011.
Informationen zur Tarifverhandlung finden Sie hier.