8.2.2011 | Pressemeldung
Darauf einigten sich der Verband medizinischer Fachberufe e.V. und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen von Zahnmedizinischen Fachangestellten / Zahnarzthelferinnen (AAZ) am Freitag in Frankfurt in der ersten Verhandlungsrunde. Die Einspruchsfrist endet für beide Seiten am 18. Februar 2011. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 30. September 2012.
In den ersten beiden Berufsjahren beginnen die Tarifgehälter damit in Tätigkeitsgruppe I mit 1523 Euro, im dritten bis vierten Berufsjahr mit 1615 Euro und ab dem fünften Berufsjahr mit 1647 Euro. Je nach Qualifikation können drei weitere Tätigkeitsgruppen mit Aufschlägen von zehn, 25 und 30 Prozent zur Grundvergütung erreicht werden.
Verhandelt wurde außerdem über die betriebliche Altersversorgung. Hier erhöht sich der Arbeitgeberbeitrag um 10 Euro und beträgt somit für Auszubildende und Beschäftigte mit mindestens 20 Wochenstunden 30 Euro und für Beschäftigte mit weniger als 20 Wochenstunden 20 Euro. Dieser Vertrag tritt ab 01.07.2011 in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2014.
Die neuen Tarifverträge werden nach der Einspruchsfrist auf www.vmf-online.de veröffentlicht. Als Beobachter nahmen an der Verhandlung auch Vertreter aus Bayern, Niedersachsen, Nordrhein, dem Saarland und Schleswig-Holstein teil. Tarifverträge für Zahnmedizinische Fachangestellte gibt es zurzeit nur für Hamburg, Hessen und Westfalen-Lippe.
Tarifabschluss für Zahnmedizinische Fachangestellte in Hamburg, Hessen und Westfalen-Lippe
Ab 1. April 2011 steigen die Tarifgehälter für Zahnmedizinische Fachangestellte in Hamburg, Hessen und Westfalen-Lippe in den ersten vier Berufsjahren um sechs Prozent. Ab dem fünften Berufsjahr sind es drei Prozent. Die monatliche Ausbildungsvergütung erhöht sich im ersten Ausbildungsjahr um 25 auf 565 Euro, im zweiten um 30 auf 610 Euro und im dritten um 35 auf 665 Euro.Darauf einigten sich der Verband medizinischer Fachberufe e.V. und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen von Zahnmedizinischen Fachangestellten / Zahnarzthelferinnen (AAZ) am Freitag in Frankfurt in der ersten Verhandlungsrunde. Die Einspruchsfrist endet für beide Seiten am 18. Februar 2011. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 30. September 2012.
In den ersten beiden Berufsjahren beginnen die Tarifgehälter damit in Tätigkeitsgruppe I mit 1523 Euro, im dritten bis vierten Berufsjahr mit 1615 Euro und ab dem fünften Berufsjahr mit 1647 Euro. Je nach Qualifikation können drei weitere Tätigkeitsgruppen mit Aufschlägen von zehn, 25 und 30 Prozent zur Grundvergütung erreicht werden.
Verhandelt wurde außerdem über die betriebliche Altersversorgung. Hier erhöht sich der Arbeitgeberbeitrag um 10 Euro und beträgt somit für Auszubildende und Beschäftigte mit mindestens 20 Wochenstunden 30 Euro und für Beschäftigte mit weniger als 20 Wochenstunden 20 Euro. Dieser Vertrag tritt ab 01.07.2011 in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2014.
Die neuen Tarifverträge werden nach der Einspruchsfrist auf www.vmf-online.de veröffentlicht. Als Beobachter nahmen an der Verhandlung auch Vertreter aus Bayern, Niedersachsen, Nordrhein, dem Saarland und Schleswig-Holstein teil. Tarifverträge für Zahnmedizinische Fachangestellte gibt es zurzeit nur für Hamburg, Hessen und Westfalen-Lippe.