11.2.2011 | Pressemeldung
Auf eine besondere Erfolgsgeschichte kann die Arbeitsgemeinschaft (ArGe) zur Anerkennung von Fortbildungen für Tiermedizinische Fachangestellte (TFA) verweisen: Seit ihrer Gründung im Jahr 2009 hat sich die Zahl der von ihr geprüften und befürworteten Veranstaltungen von 80 auf 240 verdreifacht.
„Wir sind stolz auf diese Bilanz“, sagt ArGe-Vorsitzende Silke Agus und erklärt: „Denn damit ermöglichen wir immer mehr Tiermedizinischen Fachangestellten den Weg in die Tätigkeitsgruppe II und damit zu zehn Prozent mehr Gehalt.“ Als einen besonderen Meilenstein bezeichnete die Referatsleiterin im Verband medizinischer Fachberufe e.V. dabei den jüngsten Beschluss der ArGe, eine komplexe Fortbildung für TFA im Bereich der Tierphysiotherapie in die Liste der anerkannten Kurse aufzunehmen.
Bei Tarifverhandlungen hatten der Verband medizinischer Fachberufe e.V. und der Bundesverband praktizierender Tierärzte e.V. vor mehr als zwei Jahren die Schaffung einer Tätigkeitsgruppe II vereinbart. Ziel ist es, TFA zu honorieren, die in Abstimmung mit dem Praxisinhaber Fortbildungen besuchen, die auf den jeweiligen Praxisschwerpunkt zugeschnitten sind.
TFA, die eine oder mehrere anerkannte praxisrelevante Fortbildung(en) im Gesamtumfang von 24 Stunden auf einem veterinärmedizinischen Teilgebiet oder im Verwaltungsbereich nachweisen können, erreichen die Tätigkeitsgruppe II. Für deren Bestand müssen sie jährlich weitere acht Stunden nachweisen.
Die Anerkennung erfolgt nur, wenn die Organisatoren ihre Seminare, Workshops und Fachtagungen, aber auch Fernkollegs, Inhouse-Schulungen oder Fortbildungen über Fachzeitschriften vorab zur Prüfung bei der ArGe einreichen. Der Kriterienkatalog und die Gebührenliste sind auf den Internetseiten beider Verbände veröffentlicht (www.tieraerzteverband.de und www.vmf-online.de).
Trotz positiver Zwischenbilanz mussten die Mitglieder der ArGe bei ihrem Treffen Mitte Januar in Frankfurt aber auch feststellen, dass insbesondere Angebote der Tierärztekammern wie Röntgenkurse oder Vortragsprogramme auf Tierärztetagen nicht zur Prüfung eingereicht werden. Gleiches gelte für einige Institutionen und Pharmafirmen, besonders bei höherpreisigen Maßnahmen.
Silke Agus: „Wir appellieren deshalb sowohl an Tiermedizinische Fachangestellte als auch an ihre Arbeitgeber/innen, die Veranstaltungen, die besucht werden sollten, genau zu hinterfragen. Unsere Anerkennung ist eine Art Gütesiegel. Es bestätigt die Hochwertigkeit der vermittelten Inhalte und bringt den Kolleginnen mehr Geld.“
Fortbildungsstunden als Gütesiegel für Tiermedizinische Fachangestellte
Verband medizinischer Fachberufe e.V. und bpt empfehlen, nur anerkannte Maßnahmen zu besuchenAuf eine besondere Erfolgsgeschichte kann die Arbeitsgemeinschaft (ArGe) zur Anerkennung von Fortbildungen für Tiermedizinische Fachangestellte (TFA) verweisen: Seit ihrer Gründung im Jahr 2009 hat sich die Zahl der von ihr geprüften und befürworteten Veranstaltungen von 80 auf 240 verdreifacht.
„Wir sind stolz auf diese Bilanz“, sagt ArGe-Vorsitzende Silke Agus und erklärt: „Denn damit ermöglichen wir immer mehr Tiermedizinischen Fachangestellten den Weg in die Tätigkeitsgruppe II und damit zu zehn Prozent mehr Gehalt.“ Als einen besonderen Meilenstein bezeichnete die Referatsleiterin im Verband medizinischer Fachberufe e.V. dabei den jüngsten Beschluss der ArGe, eine komplexe Fortbildung für TFA im Bereich der Tierphysiotherapie in die Liste der anerkannten Kurse aufzunehmen.
Bei Tarifverhandlungen hatten der Verband medizinischer Fachberufe e.V. und der Bundesverband praktizierender Tierärzte e.V. vor mehr als zwei Jahren die Schaffung einer Tätigkeitsgruppe II vereinbart. Ziel ist es, TFA zu honorieren, die in Abstimmung mit dem Praxisinhaber Fortbildungen besuchen, die auf den jeweiligen Praxisschwerpunkt zugeschnitten sind.
TFA, die eine oder mehrere anerkannte praxisrelevante Fortbildung(en) im Gesamtumfang von 24 Stunden auf einem veterinärmedizinischen Teilgebiet oder im Verwaltungsbereich nachweisen können, erreichen die Tätigkeitsgruppe II. Für deren Bestand müssen sie jährlich weitere acht Stunden nachweisen.
Die Anerkennung erfolgt nur, wenn die Organisatoren ihre Seminare, Workshops und Fachtagungen, aber auch Fernkollegs, Inhouse-Schulungen oder Fortbildungen über Fachzeitschriften vorab zur Prüfung bei der ArGe einreichen. Der Kriterienkatalog und die Gebührenliste sind auf den Internetseiten beider Verbände veröffentlicht (www.tieraerzteverband.de und www.vmf-online.de).
Trotz positiver Zwischenbilanz mussten die Mitglieder der ArGe bei ihrem Treffen Mitte Januar in Frankfurt aber auch feststellen, dass insbesondere Angebote der Tierärztekammern wie Röntgenkurse oder Vortragsprogramme auf Tierärztetagen nicht zur Prüfung eingereicht werden. Gleiches gelte für einige Institutionen und Pharmafirmen, besonders bei höherpreisigen Maßnahmen.
Silke Agus: „Wir appellieren deshalb sowohl an Tiermedizinische Fachangestellte als auch an ihre Arbeitgeber/innen, die Veranstaltungen, die besucht werden sollten, genau zu hinterfragen. Unsere Anerkennung ist eine Art Gütesiegel. Es bestätigt die Hochwertigkeit der vermittelten Inhalte und bringt den Kolleginnen mehr Geld.“
- Unser Tipp: Die nächsten Fortbildungsstunden können bei unseren Fachtagungen für Tiermedizinische Fachangestellte am 9. April in Neumünster und am 7. Mai in Leipzig gesammelt werden
- und natürlich beim Bundeskongress