21.6.2011 | aktuelle Meldung
"Jede Patientin und jeder Patient in Deutschland hat einen Anspruch auf eine bezahlbare und qualitativ hochwertige Zahnmedizin - egal ob privat oder gesetzlich versichert." Das, so der Präsident der BZÄK Dr. Peter Engel und der Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) Dr. Jürgen Fedderwitz, sei und bleibe Leitlinie des Berufsstandes der Zahnärzte in Deutschland und gleichzeitig das Ziel des aktuellen Referentenentwurfs für eine Novellierung der GOZ aus dem BMG. Dass eine seit 23 Jahren dringend notwendige GOZ-Novelle mit kassenseitigem Säbelrasseln begleitet werde - so Engel und Fedderwitz weiter - sei ein "regelmäßig wiederkehrendes Ritual der Kostenträger, mit dem zu rechnen war."
Die aktuellen "Rechenbeispiele" der GKV, die eine "Kostenexplosion" für Kassen und Patienten suggerieren, verließen jedoch den Boden der Realität und stellten eine ernsthafte Gefährdung der zahnmedizinischen Versorgung in Deutschland dar.
Die finanziellen Folgen einer GOZ-Novelle würden laut Engel im Vorfeld neutral und seriös evaluiert. So ginge eine vom BMG in Auftrag gegebene Studie des BASYS-Instituts von einer finanziellen Mehrbelastung von Privathaushalten von lediglich 2,05 Euro aus - pro Jahr und Patient! "Vor diesem Hintergrund seien merkliche Auswirkungen auf das Preisniveau nicht zu erwarten", schlussfolgere dementsprechend auch das BMG in seiner Stellungnahme zur GOZ-Novelle.
Fedderwitz bezeichnete das Vorgehen der Krankenkassen als "ein durchsichtiges Manöver, mit dem die Kassen versuchen, die dringend benötigte neue Gebührenordnung zu hintertreiben" und erklärt: "Für GKV-Leistungen wie zum Beispiel Vollgusskronen ist die GOZ überhaupt nicht maßgeblich. Selbst da, wo gesetzliche Krankenversicherte private Leistungen in Anspruch nehmen, wird es keine dramatischen Kostensteigerungen geben: Der so genannte Punktwert, mit dem einzelne zahnärztliche Leistungen in der GOZ bewertet werden, ist - nach 23 Jahren Nullrunde seit der letzten GOZ-Novelle - nicht verändert. Damit bleiben die meisten Leistungsbewertungen ohnehin auch in der neuen Gebührenordnung unverändert. Das Abrechnungsverhalten der Zahnärzte ist und bleibt auch beim Zahnersatz sehr moderat und wurde nie - wie GKV-seitig behauptet - in irgendeiner Form 'missbraucht', in dem grundsätzlich Maximalwerte - etwa über so genannte mögliche Steigerungsfaktoren - gewählt werden. Fakt ist vielmehr: Die Zahnärzte können die Steigerungsfaktoren nicht willkürlich festlegen, sondern nur anhand der Schwierigkeit des Behandlungsfalles. Gut 75 Prozent der zahnärztlichen Leistungen werden in der Realität von den Zahnärzten als einfacher oder durchschnittlich schwieriger Fall berechnet. Das belegen Untersuchungen zum Umgang mit dem 2005 eingeführten Festzuschusssystem."
Wer - wie aktuell die GKV - gegen Fakten aus der zahnmedizinischen Realität "Zahlenwildwuchs" über die Medien produziere, handele nicht nur unseriös, sondern verunsichere Bürgerinnen und Bürger. "Im ungünstigsten Fall", so Dr. Fedderwitz, "entscheiden sich Patienten aus falscher Furcht vor Mehrkosten gegen notwendige Zahnarztbesuche und -behandlungen. Das ist ein unverantwortlicher, falscher Alarm."
BZÄK-Präsident Dr. Engel warf der GKV eine "finanziell motivierte Patientenverunsicherung pur" vor. So werde eine mit einer modernen GOZ realisierbare, präventiv orientierte Zahnmedizin auf hohem Niveau für alle Bürgerinnen und Bürger - egal ob PKV oder GKV versichert - ad absurdum geführt.
Zahnärzte werfen GKV Patientenverunsicherung vor
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) sieht in in den Ankündigungen der gesetzlichen Krankenkassen, mit der neuen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) würden die Kosten enorm steigen, eine "rein finanziell motivierte Patientenverunsicherung". Die Novellierung GOZ führe zu keinen hohen Mehrkosten für Patientinnen und Patienten, betont die BZÄK in einer Pressemitteilung und zitiert eine Studie des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), die von jährlichen Mehrbelastungen der Privathaushalte in Höhe von nur 2,05 Euro ausgeht."Jede Patientin und jeder Patient in Deutschland hat einen Anspruch auf eine bezahlbare und qualitativ hochwertige Zahnmedizin - egal ob privat oder gesetzlich versichert." Das, so der Präsident der BZÄK Dr. Peter Engel und der Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) Dr. Jürgen Fedderwitz, sei und bleibe Leitlinie des Berufsstandes der Zahnärzte in Deutschland und gleichzeitig das Ziel des aktuellen Referentenentwurfs für eine Novellierung der GOZ aus dem BMG. Dass eine seit 23 Jahren dringend notwendige GOZ-Novelle mit kassenseitigem Säbelrasseln begleitet werde - so Engel und Fedderwitz weiter - sei ein "regelmäßig wiederkehrendes Ritual der Kostenträger, mit dem zu rechnen war."
Die aktuellen "Rechenbeispiele" der GKV, die eine "Kostenexplosion" für Kassen und Patienten suggerieren, verließen jedoch den Boden der Realität und stellten eine ernsthafte Gefährdung der zahnmedizinischen Versorgung in Deutschland dar.
Die finanziellen Folgen einer GOZ-Novelle würden laut Engel im Vorfeld neutral und seriös evaluiert. So ginge eine vom BMG in Auftrag gegebene Studie des BASYS-Instituts von einer finanziellen Mehrbelastung von Privathaushalten von lediglich 2,05 Euro aus - pro Jahr und Patient! "Vor diesem Hintergrund seien merkliche Auswirkungen auf das Preisniveau nicht zu erwarten", schlussfolgere dementsprechend auch das BMG in seiner Stellungnahme zur GOZ-Novelle.
Fedderwitz bezeichnete das Vorgehen der Krankenkassen als "ein durchsichtiges Manöver, mit dem die Kassen versuchen, die dringend benötigte neue Gebührenordnung zu hintertreiben" und erklärt: "Für GKV-Leistungen wie zum Beispiel Vollgusskronen ist die GOZ überhaupt nicht maßgeblich. Selbst da, wo gesetzliche Krankenversicherte private Leistungen in Anspruch nehmen, wird es keine dramatischen Kostensteigerungen geben: Der so genannte Punktwert, mit dem einzelne zahnärztliche Leistungen in der GOZ bewertet werden, ist - nach 23 Jahren Nullrunde seit der letzten GOZ-Novelle - nicht verändert. Damit bleiben die meisten Leistungsbewertungen ohnehin auch in der neuen Gebührenordnung unverändert. Das Abrechnungsverhalten der Zahnärzte ist und bleibt auch beim Zahnersatz sehr moderat und wurde nie - wie GKV-seitig behauptet - in irgendeiner Form 'missbraucht', in dem grundsätzlich Maximalwerte - etwa über so genannte mögliche Steigerungsfaktoren - gewählt werden. Fakt ist vielmehr: Die Zahnärzte können die Steigerungsfaktoren nicht willkürlich festlegen, sondern nur anhand der Schwierigkeit des Behandlungsfalles. Gut 75 Prozent der zahnärztlichen Leistungen werden in der Realität von den Zahnärzten als einfacher oder durchschnittlich schwieriger Fall berechnet. Das belegen Untersuchungen zum Umgang mit dem 2005 eingeführten Festzuschusssystem."
Wer - wie aktuell die GKV - gegen Fakten aus der zahnmedizinischen Realität "Zahlenwildwuchs" über die Medien produziere, handele nicht nur unseriös, sondern verunsichere Bürgerinnen und Bürger. "Im ungünstigsten Fall", so Dr. Fedderwitz, "entscheiden sich Patienten aus falscher Furcht vor Mehrkosten gegen notwendige Zahnarztbesuche und -behandlungen. Das ist ein unverantwortlicher, falscher Alarm."
BZÄK-Präsident Dr. Engel warf der GKV eine "finanziell motivierte Patientenverunsicherung pur" vor. So werde eine mit einer modernen GOZ realisierbare, präventiv orientierte Zahnmedizin auf hohem Niveau für alle Bürgerinnen und Bürger - egal ob PKV oder GKV versichert - ad absurdum geführt.