28.6.2011 | Pressemeldung
Die Aufstockung für Medizinische Fachangestellte war bereits im Januar in der Tarifrunde zwischen dem Verband medizinischer Fachberufe e.V. und der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen von Medizinischen Fachangestellten / Arzthelferinnen (AAA) vereinbart worden. Der Arbeitgeberbeitrag steigt somit für Auszubildende nach der Probezeit und Beschäftigte mit mindestens 18 Wochenstunden auf 30 Euro und für Beschäftigte mit weniger als 18 Wochenstunden auf 20 Euro.
Auf die Anhebung für Zahnmedizinische Fachangestellte hatten sich der Verband medizinischer Fachberufe e.V. und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen von Zahnmedizinischen Fachangestellten / Zahnarzthelferinnen (AAZ) Mitte Februar 2011 verständigt. Mit dieser Erhöhung haben tarifgebundene Auszubildende und Beschäftigte mit mindestens 20 Wochenstunden nun Anspruch auf 30 Euro, bei weniger als 20 Wochenarbeitsstunden liegt dieser Satz bei 20 Euro.
Im Gegensatz zur AAA, die bundesweite Tarifverträge abschließt, vertritt die AAZ nur die Kammerbereiche Hessen, Westfalen-Lippe und Hamburg. Zum 1. Juli 2011 hat außerdem das Saarland seinen Beitritt zur AAZ erklärt.
Beide Verträge haben eine Laufzeit bis zum 31.12.2014. Ihre Umsetzbarkeit ist hinsichtlich der Höhe des monatlichen Arbeitgeberbeitrages auf die „Vorsorgeeinrichtung für Gesundheitsberufe“ (GesundheitsRente) abgestimmt, die mit den Tarifparteien entwickelt wurde.
Zu den Tarifverträgen für
-> Medizinische Fachangestellte
-> Zahnmedizinische Fachangestellte
Mehr Geld zur Altersvorsorge vom Arbeitgeber
Am 1. Juli 2011 treten für Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte die neuen Tarifverträge zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung in Kraft. Damit erhöht sich der Arbeitgeberbeitrag jeweils um 10 Euro.Die Aufstockung für Medizinische Fachangestellte war bereits im Januar in der Tarifrunde zwischen dem Verband medizinischer Fachberufe e.V. und der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen von Medizinischen Fachangestellten / Arzthelferinnen (AAA) vereinbart worden. Der Arbeitgeberbeitrag steigt somit für Auszubildende nach der Probezeit und Beschäftigte mit mindestens 18 Wochenstunden auf 30 Euro und für Beschäftigte mit weniger als 18 Wochenstunden auf 20 Euro.
Auf die Anhebung für Zahnmedizinische Fachangestellte hatten sich der Verband medizinischer Fachberufe e.V. und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen von Zahnmedizinischen Fachangestellten / Zahnarzthelferinnen (AAZ) Mitte Februar 2011 verständigt. Mit dieser Erhöhung haben tarifgebundene Auszubildende und Beschäftigte mit mindestens 20 Wochenstunden nun Anspruch auf 30 Euro, bei weniger als 20 Wochenarbeitsstunden liegt dieser Satz bei 20 Euro.
Im Gegensatz zur AAA, die bundesweite Tarifverträge abschließt, vertritt die AAZ nur die Kammerbereiche Hessen, Westfalen-Lippe und Hamburg. Zum 1. Juli 2011 hat außerdem das Saarland seinen Beitritt zur AAZ erklärt.
Beide Verträge haben eine Laufzeit bis zum 31.12.2014. Ihre Umsetzbarkeit ist hinsichtlich der Höhe des monatlichen Arbeitgeberbeitrages auf die „Vorsorgeeinrichtung für Gesundheitsberufe“ (GesundheitsRente) abgestimmt, die mit den Tarifparteien entwickelt wurde.
Zu den Tarifverträgen für
-> Medizinische Fachangestellte
-> Zahnmedizinische Fachangestellte