2.12.2011 | Fachinformation
Die "Bildungsprämie" wird es auch weiterhin geben. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) verlängerte das erfolgreiche Projekt um zwei Jahre. Mit der Bildungsprämie unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) seit 2008 Erwerbstätige, die sich weiterbilden möchten. Wer an einer Weiterbildung interessiert ist, kann sich an eine der fast 6oo Beratungsstellen in ganz Deutschland wenden. Dort werden geeignete Anbieter von Weiterbildungen vermittelt. Über die Beratungsstellen können die Interessenten dann einen "Prämiengutschein" erhalten, mit dem die Hälfte der Kosten übernommen werden (bis zu maximal 500 Euro).
Weiterbildungsziele
Im Rahmen des Beratungsgesprächs ermittelt der Berater gemeinsam mit den Beratenen ein Weiterbildungsziel. Diese Ziele lassen sich vor allem folgenden übergeordneten Themenbereichen zuordnen:
Tätigkeitsbereich „Gesundheit“: Ein großer Teil (ca. 30%) der Bildungsziele kann hier zugeordnet werden, z.B. Fortbildungen für Medizinische, Zahn- und Tiermedizinische Fachangestellte oder auch für Zahntechniker/innen.
Kaufmännische Inhalte / Recht werden ebenfalls häufig nachgefragt (z. B. Kurse zum Rechnungswesen) sowie EDV-Fortbildungen (zusammen ca. 30%). Vertiefte oder erweiterte Sprachkenntnisse machen ca. 10% der Bildungsziele aus.
Interessant: Auf dem Gutschein kann auch ein formuliertes Weiterbildungsziel benannt werden, z.B. die Weiterentwicklung in einem bestimmten Berufsfeld, wie „Verbesserung der beruflichen Kenntnisse für Medizinische Fachangestellte“; die im Nachhinein gebuchten Kurse können dann sowohl aus dem Bereich „Gesundheit“ als auch aus dem Bereich „Kaufmännische Inhalte“ (z. B. Praxismanagement) stammen. Diese Flexibilität ist ein Vorteil des Gutscheinsystems bei der Bildungsprämie.
Bildungsprämie für BIG-Seminare!
Das Bildungswerk für Gesundheitsberufe e.V. (BIG) bietet maßgeschneiderte Fort- und Weiterbildungsangebote für unsere Mitglieder und Berufsangehörige. Selbstverständlich gehören auch diese zu den geförderten Maßnahmen. Mitglieder des Verbandes erhalten darüber hinaus Sonderkonditionen und sparen damit doppelt.
Wer kann die Bildungsprämie beantragen?
Einen Prämiengutschein können Sie erhalten, wenn Sie erwerbstätig sind und Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 25.600 Euro (oder 51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Auch Berufsrückkehrer/innen oder Mütter und Väter in Elternzeit sowie Selbständige und mithelfende Familienangehörige können einen Prämiengutschein beantragen.
Die erste Förderphase des Programms endete am 30.11.2011.
Achtung: Nur bis einschließlich zum 31.05.2012 können Prämiengutscheine, die in der ersten Förderphase ausgestellt wurden, noch von Weiterbildungsanbietern zur Erstattung eingereicht werden. Abgerechnet werden nur Maßnahmen, die zu diesem Zeitpunkt bereits begonnen haben und für die der Eigenanteil bezahlt wurde.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung
„Weiterbildung wird immer wichtiger, gerade in Zeiten, in denen Fachkräfte knapp werden", betonte Bundesbildungsministerin Annette Schavan. "Mit der Bildungsprämie laden wir dazu ein, auch im Erwachsenenalter weiter zu lernen", so die Ministerin. "Unser Ziel ist es, auch all diejenigen zu mobilisieren, die aus finanziellen Gründen bisher von beruflicher Weiterbildung ausgeschlossen waren."
Die Nachfrage nach der Bildungsprämie ist in den vergangenen Monaten stark gestiegen. Sie hat sich teilweise von Monat zu Monat verdoppelt. So konnten seit Programmbeginn über 150.000 Prämiengutscheine ausgegeben werden. 74 Prozent der Begünstigten sind Frauen, 89 Prozent Beschäftigte in Kleinen und Mittleren Unternehmen, 15 Prozent haben einen Migrationshintergrund.
Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Für die zweite Förderphase der Bildungsprämie stehen 35 Mio. Euro zur Verfügung. Das Programm wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds kofinanziert.
Weitere Informationen unter der kostenlosen Rufnummer
(08 00) 2 62 30 00 und hier.
"Bildungsprämie" wird verlängert
Ministerin Annette Schavan: "Weiterbildung muss als lohnende Investition in die eigene Zukunft und als selbstverständlicher Bestandteil der Bildungsbiographie begriffen werden."Die "Bildungsprämie" wird es auch weiterhin geben. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) verlängerte das erfolgreiche Projekt um zwei Jahre. Mit der Bildungsprämie unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) seit 2008 Erwerbstätige, die sich weiterbilden möchten. Wer an einer Weiterbildung interessiert ist, kann sich an eine der fast 6oo Beratungsstellen in ganz Deutschland wenden. Dort werden geeignete Anbieter von Weiterbildungen vermittelt. Über die Beratungsstellen können die Interessenten dann einen "Prämiengutschein" erhalten, mit dem die Hälfte der Kosten übernommen werden (bis zu maximal 500 Euro).
Weiterbildungsziele
Im Rahmen des Beratungsgesprächs ermittelt der Berater gemeinsam mit den Beratenen ein Weiterbildungsziel. Diese Ziele lassen sich vor allem folgenden übergeordneten Themenbereichen zuordnen:
Tätigkeitsbereich „Gesundheit“: Ein großer Teil (ca. 30%) der Bildungsziele kann hier zugeordnet werden, z.B. Fortbildungen für Medizinische, Zahn- und Tiermedizinische Fachangestellte oder auch für Zahntechniker/innen.
Kaufmännische Inhalte / Recht werden ebenfalls häufig nachgefragt (z. B. Kurse zum Rechnungswesen) sowie EDV-Fortbildungen (zusammen ca. 30%). Vertiefte oder erweiterte Sprachkenntnisse machen ca. 10% der Bildungsziele aus.
Interessant: Auf dem Gutschein kann auch ein formuliertes Weiterbildungsziel benannt werden, z.B. die Weiterentwicklung in einem bestimmten Berufsfeld, wie „Verbesserung der beruflichen Kenntnisse für Medizinische Fachangestellte“; die im Nachhinein gebuchten Kurse können dann sowohl aus dem Bereich „Gesundheit“ als auch aus dem Bereich „Kaufmännische Inhalte“ (z. B. Praxismanagement) stammen. Diese Flexibilität ist ein Vorteil des Gutscheinsystems bei der Bildungsprämie.
Bildungsprämie für BIG-Seminare!
Das Bildungswerk für Gesundheitsberufe e.V. (BIG) bietet maßgeschneiderte Fort- und Weiterbildungsangebote für unsere Mitglieder und Berufsangehörige. Selbstverständlich gehören auch diese zu den geförderten Maßnahmen. Mitglieder des Verbandes erhalten darüber hinaus Sonderkonditionen und sparen damit doppelt.
Wer kann die Bildungsprämie beantragen?
Einen Prämiengutschein können Sie erhalten, wenn Sie erwerbstätig sind und Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 25.600 Euro (oder 51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Auch Berufsrückkehrer/innen oder Mütter und Väter in Elternzeit sowie Selbständige und mithelfende Familienangehörige können einen Prämiengutschein beantragen.
Die erste Förderphase des Programms endete am 30.11.2011.
Achtung: Nur bis einschließlich zum 31.05.2012 können Prämiengutscheine, die in der ersten Förderphase ausgestellt wurden, noch von Weiterbildungsanbietern zur Erstattung eingereicht werden. Abgerechnet werden nur Maßnahmen, die zu diesem Zeitpunkt bereits begonnen haben und für die der Eigenanteil bezahlt wurde.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung
„Weiterbildung wird immer wichtiger, gerade in Zeiten, in denen Fachkräfte knapp werden", betonte Bundesbildungsministerin Annette Schavan. "Mit der Bildungsprämie laden wir dazu ein, auch im Erwachsenenalter weiter zu lernen", so die Ministerin. "Unser Ziel ist es, auch all diejenigen zu mobilisieren, die aus finanziellen Gründen bisher von beruflicher Weiterbildung ausgeschlossen waren."
Die Nachfrage nach der Bildungsprämie ist in den vergangenen Monaten stark gestiegen. Sie hat sich teilweise von Monat zu Monat verdoppelt. So konnten seit Programmbeginn über 150.000 Prämiengutscheine ausgegeben werden. 74 Prozent der Begünstigten sind Frauen, 89 Prozent Beschäftigte in Kleinen und Mittleren Unternehmen, 15 Prozent haben einen Migrationshintergrund.
Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Für die zweite Förderphase der Bildungsprämie stehen 35 Mio. Euro zur Verfügung. Das Programm wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds kofinanziert.
Weitere Informationen unter der kostenlosen Rufnummer
(08 00) 2 62 30 00 und hier.