7.12.2011 | Fachinformation
Zahntechnische Labore liefern dem Zahnarzt heute in der Regel Einzelrechnungen in Papierform. Damit die Zahnarztpraxis ab 2012 ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur papierlosen Abrechnung nachkommen kann, sollen die Labore künftig neben der Originalrechnung auf Papier die Rechnungsdaten auch als Datensatz in elektronischer Form zur Verfügung stellen. Zur Umsetzung haben sich die KZBV und VDZI auf eine inhaltliche Datensatzbescheibung verständigt, die eine einheitliche Übermittlung der Abrechnungsdaten im XML-Format vom Labor an den Zahnarzt gewährleistet.
Mehr Informationen erhalten Sie hier:
-> KZBV
-> VDZI
Papierlose Abrechnung zahntechnischer Leistungen
Ab 2012 müssen Zahnarztpraxen auch die Laborrechnungen als Bestandteil der zahnärztlichen Abrechnung elektronisch an die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV) übermitteln. Darauf machen Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der Verband Deutscher Zahntechnikerinnungen (VDZI) aufmerksam.Zahntechnische Labore liefern dem Zahnarzt heute in der Regel Einzelrechnungen in Papierform. Damit die Zahnarztpraxis ab 2012 ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur papierlosen Abrechnung nachkommen kann, sollen die Labore künftig neben der Originalrechnung auf Papier die Rechnungsdaten auch als Datensatz in elektronischer Form zur Verfügung stellen. Zur Umsetzung haben sich die KZBV und VDZI auf eine inhaltliche Datensatzbescheibung verständigt, die eine einheitliche Übermittlung der Abrechnungsdaten im XML-Format vom Labor an den Zahnarzt gewährleistet.
Mehr Informationen erhalten Sie hier:
-> KZBV
-> VDZI