20.12.2011 | Fachinformation

Neue Festzuschüsse zum Zahnersatz

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat mit Wirkung zum 1. Januar 2012 eine Anpassung der Festzuschussbeträge zum Zahnersatz beschlossen. Die neuen Beträge gelten für alle Heil- und Kostenpläne, die ab diesem Datum ausgestellt werden.

Über die Höhe der Festzuschussbeträge informiert die Klappkarte "Abrechnungshilfe" der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung. Sie wird zurzeit allen Zahnarztpraxen über die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen zugestellt. Eine Dateiausgabe der Abrechnungshilfe können Sie auf www.kzbv.de herunterladen.

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