2.3.2012 | Pressemeldung
Für den Zeitraum von Januar bis März 2012 erhalten die Beschäftigten in den Tätigkeitsgruppen I und II eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro, in den Tätigkeitsgruppen III und IV gibt es 200 Euro. Auszubildende erhalten eine Einmalzahlung von 90 Euro. Der alte Tarifvertrag war zum 31.12.2011 gekündigt worden. Der neue Gehaltstarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. März 2013. Die Einspruchsfrist endet am 16. März 2012.
Die Tarifpartner haben zudem eine Strukturreform der Gehaltstabelle für 2013 beschlossen. Der Gehaltstarifvertrag soll dem sich verändernden Tätigkeitsspektrum der Medizinischen Fachangestellten (MFA) angepasst werden. Den gestiegenen Ansprüchen an die MFA bei der Durchführung ärztlich delegierter Leistungen, bei Hausbesuchen und bei der Übernahme neuer Aufgaben und größerer Verantwortung im Praxisteam soll eine angemessenere Vergütung folgen.
Pressemitteilung vom 02.03.2012 zu Neue Tarifverträge für Medizinische Fachangestellte
Neue Tarifverträge für MFA
Ab April steigen die Tarifgehälter für Medizinische Fachangestellte linear um 2,9 Prozent. Auszubildende erhalten rund 50 Euro mehr im Monat, damit beträgt die Vergütung im 1. Ausbildungsjahr 610 Euro, im 2. Jahr 650 Euro und im 3. Ausbildungsjahr 700 Euro. Darauf haben sich der Verband medizinischer Fachberufe e.V. und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen von Medizinischen Fachangestellten / Arzthelferinnen (AAA) in den Tarifverhandlungen am 1. März 2012 in Berlin geeinigt.Für den Zeitraum von Januar bis März 2012 erhalten die Beschäftigten in den Tätigkeitsgruppen I und II eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro, in den Tätigkeitsgruppen III und IV gibt es 200 Euro. Auszubildende erhalten eine Einmalzahlung von 90 Euro. Der alte Tarifvertrag war zum 31.12.2011 gekündigt worden. Der neue Gehaltstarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. März 2013. Die Einspruchsfrist endet am 16. März 2012.
Die Tarifpartner haben zudem eine Strukturreform der Gehaltstabelle für 2013 beschlossen. Der Gehaltstarifvertrag soll dem sich verändernden Tätigkeitsspektrum der Medizinischen Fachangestellten (MFA) angepasst werden. Den gestiegenen Ansprüchen an die MFA bei der Durchführung ärztlich delegierter Leistungen, bei Hausbesuchen und bei der Übernahme neuer Aufgaben und größerer Verantwortung im Praxisteam soll eine angemessenere Vergütung folgen.
Pressemitteilung vom 02.03.2012 zu Neue Tarifverträge für Medizinische Fachangestellte