9.10.2012 | Pressemeldung
„Beim Streit um die Honorarverhandlungen wird der Fokus schnell auf die Einkünfte der Ärzte gelenkt. Das ist zu kurz gegriffen. Bei den Verhandlungen geht es auch um die Frage: Was ist die Betreuung und Versorgung der Patienten im ambulanten Versorgungsbereich wert?
Zu einer guten Versorgung gehört nicht nur der Arzt. Medizinischen Fachangestellten kommt in der kontinuierlichen, proaktiven und individualisierten Betreuung eine immer größere Bedeutung zu. Sie erfüllen im Praxisteam in enger Zusammenarbeit mit dem Arzt wesentliche Aufgaben bei der Umsetzung von Therapiezielen, in der Patientenberatung, im Case Management und in der Datenerhebung. Im Praxisalltag, bei der Betreuung und der Interaktion mit den Patienten wird dies gelebt und bewusst ausgebaut.
Dennoch werden diese Berufe häufig als einfache, personenbezogene Dienste angesehen. Es erfolgt eine Reduzierung auf administrative oder assistierende Tätigkeiten.
Erschwerend kommt hinzu, dass unsere Kolleginnen und Kollegen meist in Klein- und Kleinstbetrieben arbeiten. Sie identifizieren sich mit dem Arbeitsplatz, sprechen von ihrer Praxis, ihren Patienten. Diese für Patienten und Praxisinhaber positive Arbeitsmoral führt häufig dazu, dass die Frauen sich selbst und ihre Bedürfnisse zurückstellen. Sie akzeptieren Mini-Job-Verträge und geringe Stundenlöhne, ohne an den eigenen Lebensunterhalt oder die daraus resultierende Rentensituation zu denken.
Wenn Forderungen nach angemessener Vergütung der Leistungen gestellt werden, muss es auch um die Gehälter der Medizinischen Fachangestellten gehen. Wie ein Praxisbetrieb ohne Mitarbeiter/innen aussieht, haben Patienten in einigen Regionen im Zuge der derzeitigen Aktionen bereits zu spüren bekommen: Auf Dauer sind Medizinische Fachangestellte für die Patientenbetreuung in einer Arztpraxis unverzichtbar.
So unverzichtbar ist für die Mitarbeiter/innen auch eine leistungsgerechte Vergütung. Dafür müssen Rahmenbedingungen geändert werden. Ärzte müssen die Mitarbeiter/innen nicht nur von den Honorarerhöhungen partizipieren lassen, sondern unsere Forderungen als Grundlage in die Verhandlungen einbringen. Dazu zählen: Mindest-Einstiegsgehälter von 10,00 Euro pro Stunde, Tarifverträge müssen als Mindeststandards in allen Praxen Anwendung finden.
Ebenso müssen die Krankenkassen begreifen, dass bei der Honorarbildung auch die Leistungen der Medizinischen Fachangestellten entsprechend der an sie gestellten hohen fachlichen Ansprüche berücksichtigt werden müssen.“
Es geht auch um die Leistung der Medizinischen Fachangestellten
Zu den aktuellen Protestaktionen im ambulanten Gesundheitswesen erklärt die Präsidentin des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V., Sabine Ridder:„Beim Streit um die Honorarverhandlungen wird der Fokus schnell auf die Einkünfte der Ärzte gelenkt. Das ist zu kurz gegriffen. Bei den Verhandlungen geht es auch um die Frage: Was ist die Betreuung und Versorgung der Patienten im ambulanten Versorgungsbereich wert?
Zu einer guten Versorgung gehört nicht nur der Arzt. Medizinischen Fachangestellten kommt in der kontinuierlichen, proaktiven und individualisierten Betreuung eine immer größere Bedeutung zu. Sie erfüllen im Praxisteam in enger Zusammenarbeit mit dem Arzt wesentliche Aufgaben bei der Umsetzung von Therapiezielen, in der Patientenberatung, im Case Management und in der Datenerhebung. Im Praxisalltag, bei der Betreuung und der Interaktion mit den Patienten wird dies gelebt und bewusst ausgebaut.
Dennoch werden diese Berufe häufig als einfache, personenbezogene Dienste angesehen. Es erfolgt eine Reduzierung auf administrative oder assistierende Tätigkeiten.
Erschwerend kommt hinzu, dass unsere Kolleginnen und Kollegen meist in Klein- und Kleinstbetrieben arbeiten. Sie identifizieren sich mit dem Arbeitsplatz, sprechen von ihrer Praxis, ihren Patienten. Diese für Patienten und Praxisinhaber positive Arbeitsmoral führt häufig dazu, dass die Frauen sich selbst und ihre Bedürfnisse zurückstellen. Sie akzeptieren Mini-Job-Verträge und geringe Stundenlöhne, ohne an den eigenen Lebensunterhalt oder die daraus resultierende Rentensituation zu denken.
Wenn Forderungen nach angemessener Vergütung der Leistungen gestellt werden, muss es auch um die Gehälter der Medizinischen Fachangestellten gehen. Wie ein Praxisbetrieb ohne Mitarbeiter/innen aussieht, haben Patienten in einigen Regionen im Zuge der derzeitigen Aktionen bereits zu spüren bekommen: Auf Dauer sind Medizinische Fachangestellte für die Patientenbetreuung in einer Arztpraxis unverzichtbar.
So unverzichtbar ist für die Mitarbeiter/innen auch eine leistungsgerechte Vergütung. Dafür müssen Rahmenbedingungen geändert werden. Ärzte müssen die Mitarbeiter/innen nicht nur von den Honorarerhöhungen partizipieren lassen, sondern unsere Forderungen als Grundlage in die Verhandlungen einbringen. Dazu zählen: Mindest-Einstiegsgehälter von 10,00 Euro pro Stunde, Tarifverträge müssen als Mindeststandards in allen Praxen Anwendung finden.
Ebenso müssen die Krankenkassen begreifen, dass bei der Honorarbildung auch die Leistungen der Medizinischen Fachangestellten entsprechend der an sie gestellten hohen fachlichen Ansprüche berücksichtigt werden müssen.“