3.4.2013 | aktuelle Meldung
„Keine Frau sollte sich das länger gefallen lassen“, so Christine Lüders, Leiterin der ADS. Ihr Appell lautet deshalb: „Wenn Sie feststellen, dass Sie bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit weniger verdienen, dann sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber. Holen Sie sich Rat bei Ihrem Betriebs- oder Personalrat oder wenden Sie sich direkt an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Verlangen Sie, genauso bezahlt zu werden wie Ihre besser verdienenden männlichen Kollegen in einem vergleichbaren Job. Sie können auch rückwirkend einen Lohnausgleich geltend machen."
Tipps und Hinweise, wie die Rechtslage ist und an wen sich Frauen im Falle einer Entgeltdiskriminierung wenden können, hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes in ihrer Broschüre „Ihre Arbeit ist es wert“ zusammengefasst.
-> Der Ratgeber ist auf der Internet-Seite der ADS als PDF-Dokument abrufbar oder kann in Papierform bestellt werden. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat darüber hinaus eine Faktensammlung zum Thema mit einem europäischen Vergleich und eine vertiefte Übersicht mit Fragen und Antworten sowie ein Glossar zum Thema online gestellt.
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Antidiskriminierungsstelle des Bundes veröffentlicht Praxis-Ratgeber gegen Entgeltungleichheit
Frauen in Deutschland verdienen rund 22 Prozent weniger Geld als Männer. In fast allen anderen EU-Staaten fällt dieser „Gender Pay Gap“ deutlich niedriger aus. Die Lohnlücke lasse sich nicht allein damit erklären, dass Frauen öfter in Teilzeit gehen oder in schlechter bezahlten „Frauenberufen“ arbeiten, erklärt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) in einer Pressemitteilung. Immer wieder komme es vor, dass Frauen auch für gleiche oder gleichwertige Arbeit weniger verdienten.„Keine Frau sollte sich das länger gefallen lassen“, so Christine Lüders, Leiterin der ADS. Ihr Appell lautet deshalb: „Wenn Sie feststellen, dass Sie bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit weniger verdienen, dann sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber. Holen Sie sich Rat bei Ihrem Betriebs- oder Personalrat oder wenden Sie sich direkt an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Verlangen Sie, genauso bezahlt zu werden wie Ihre besser verdienenden männlichen Kollegen in einem vergleichbaren Job. Sie können auch rückwirkend einen Lohnausgleich geltend machen."
Tipps und Hinweise, wie die Rechtslage ist und an wen sich Frauen im Falle einer Entgeltdiskriminierung wenden können, hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes in ihrer Broschüre „Ihre Arbeit ist es wert“ zusammengefasst.
-> Der Ratgeber ist auf der Internet-Seite der ADS als PDF-Dokument abrufbar oder kann in Papierform bestellt werden. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat darüber hinaus eine Faktensammlung zum Thema mit einem europäischen Vergleich und eine vertiefte Übersicht mit Fragen und Antworten sowie ein Glossar zum Thema online gestellt.
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