9.4.2013 | aktuelle Meldung
Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr erklärte dazu: „Krebs ist die zweithäufigste Todesursache in Deutschland. Mit dem neuen Gesetz haben wir die Voraussetzungen geschaffen, dass die Krebsfrüherkennung mehr Menschen erreicht und eine Krebsbehandlung so erfolgreich wie möglich gestaltet werden kann. Wir setzen dabei auf zwei Schwerpunkte: Die Krebsfrüherkennung wird verbessert, indem die Versicherten künftig zur Darmkrebs- und Gebärmutterhalskrebsfrüherkennung eingeladen und besser informiert werden. Durch gezielte Informationen soll den Bürgerinnen und Bürgern die Entscheidung über die Inanspruchnahme erleichtert werden. Und der bundesweite Aufbau von klinischen Krebsregistern wird zu einer deutlichen Verbesserung der onkologischen Behandlung führen.“
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Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz in Kraft
Gestern wurde das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister“ (Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz – KFRG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Heute tritt es in Kraft.Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr erklärte dazu: „Krebs ist die zweithäufigste Todesursache in Deutschland. Mit dem neuen Gesetz haben wir die Voraussetzungen geschaffen, dass die Krebsfrüherkennung mehr Menschen erreicht und eine Krebsbehandlung so erfolgreich wie möglich gestaltet werden kann. Wir setzen dabei auf zwei Schwerpunkte: Die Krebsfrüherkennung wird verbessert, indem die Versicherten künftig zur Darmkrebs- und Gebärmutterhalskrebsfrüherkennung eingeladen und besser informiert werden. Durch gezielte Informationen soll den Bürgerinnen und Bürgern die Entscheidung über die Inanspruchnahme erleichtert werden. Und der bundesweite Aufbau von klinischen Krebsregistern wird zu einer deutlichen Verbesserung der onkologischen Behandlung führen.“
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