16.1.2014 | aktuelle Meldung
Zum 1. Januar 2014 ist die zweite Stufe des Tarifvertrages für Zahnmedizinische Fachangestellte in Kraft getreten. Der Vertrag wurde im August 2012 zwischen dem Verband medizinischer Fachberufe e.V. und der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen von Zahnmedizinischen Fachangestellten / Zahnarzthelferinnen ausgehandelt und bezieht sich auf die Kammerbereiche Hamburg, Hessen, Westfalen-Lippe und das Saarland.
Vereinbart wurde, die Tarifgehälter zunächst zum 1. Oktober 2012 um 3,1 Prozent und ab 01.01.2014 um 2,5 Prozent zu steigern.
In den ersten drei Berufsjahren beginnen die Tarifgehälter nun in Tätigkeitsgruppe I bei 1.643,00 Euro und in Tätigkeitsgruppe II bei 1.766,50 Euro. Je nach Qualifikation können drei weitere Tätigkeitsgruppen mit einem Zuschlag von 17,5, 25 und 30 Prozent zur Grundvergütung erreicht werden.
Die stufenweise Steigerung wurde auch auf die Ausbildungsvergütungen übertragen.
Ab 01.01.2014 betragen diese monatlich im ersten Ausbildungsjahr 640 Euro, im zweiten 685 und im dritten 740 Euro.
-> weitere Informationen zu den Tarifverträgen für Zahnmedizinische Fachangestellte
Mehr Geld für ZFA
2,5 Prozent mehr Gehalt, Ausbildungsvergütungen steigen ebenfallsZum 1. Januar 2014 ist die zweite Stufe des Tarifvertrages für Zahnmedizinische Fachangestellte in Kraft getreten. Der Vertrag wurde im August 2012 zwischen dem Verband medizinischer Fachberufe e.V. und der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen von Zahnmedizinischen Fachangestellten / Zahnarzthelferinnen ausgehandelt und bezieht sich auf die Kammerbereiche Hamburg, Hessen, Westfalen-Lippe und das Saarland.
Vereinbart wurde, die Tarifgehälter zunächst zum 1. Oktober 2012 um 3,1 Prozent und ab 01.01.2014 um 2,5 Prozent zu steigern.
In den ersten drei Berufsjahren beginnen die Tarifgehälter nun in Tätigkeitsgruppe I bei 1.643,00 Euro und in Tätigkeitsgruppe II bei 1.766,50 Euro. Je nach Qualifikation können drei weitere Tätigkeitsgruppen mit einem Zuschlag von 17,5, 25 und 30 Prozent zur Grundvergütung erreicht werden.
Die stufenweise Steigerung wurde auch auf die Ausbildungsvergütungen übertragen.
Ab 01.01.2014 betragen diese monatlich im ersten Ausbildungsjahr 640 Euro, im zweiten 685 und im dritten 740 Euro.
-> weitere Informationen zu den Tarifverträgen für Zahnmedizinische Fachangestellte