14.3.2014 | aktuelle Meldung
Dafür stellt der Arzt weiterhin die Indikation zur physiotherapeutischen Behandlung und verordnet das Heilmittel. Der Physiotherapeut erhält jedoch mehr Entscheidungsfreiheit in der Therapiegestaltung. Die durch das Modell entstehenden Heilmittelkosten werden dabei nicht auf die Ausgabenvolumen der Ärzte für Heilmittel angerechnet.
Evaluiert wird das Modell von der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW). Die randomisierte, kontrollierte Studie im Multicenter-Design wird in den Modellregionen Berlin und Westfalen-Lippe in insgesamt 40 Modellpraxen durchgeführt. Ziel ist es, festzustellen, welche Auswirkungen die Bestimmung der Art des Heilmittels, der Frequenz und der Dauer der Behandlung durch den Physiotherapeuten auf die Versorgungs- und Ergebnisqualität der Patienten und die Kostenentwicklung für diese Leistung hat.
Die ersten Ergebnisse des Zwischenberichtes zeigen durchaus positive Tendenzen. Die Teilnehmer der Modellgruppe profitieren von dem gezielten Behandlungsregime des Physiotherapeuten, wenn dieser selbst über die Art, Dauer und Frequenz der Heilmittel entscheidet. Erste Trends zeigen signifikant weniger Schmerzen, eine bessere Lebensqualität und einen besseren Gesundheitszustand in der Modellgruppe gegenüber der Kontrollgruppe.
Für die Fortführung des Projektes werden nun interessierte BIG-Versicherte gesucht. Medizinische Fachangestellte, die in den Modellregionen arbeiten, sollten BIG-Versicherte auf das Modellvorhaben hinweisen. Teilnehmen können BIG-Versicherte ab dem 18. Lebensjahr, die Ihren Wohnsitz in Berlin und Westfalen-Lippe haben und eine vertragsärztliche Heilmittelverordnung (Muster 13) mit den Indikationsgruppen WS1 oder 2 (Erkrankungen an der Wirbelsäule) oder EX1, 2 oder 3 (Erkrankungen an den unteren Extremitäten und des Beckens) ausgestellt bekommen.
-> Zur Liste der Modellpraxen
Auskunft BIG direkt gesund:
Die vertragsärztlich ausgestellten Heilmittelverordnungen (Muster 13) für die im Modellvorhaben ausgewählten Indikationsgruppen WS1, 2 und EX1, 2, 3 (untere Extremitäten) unterliegen nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung. Voraussetzung hierfür ist, dass sich unsere Versicherten in einer Modellpraxis für die Modellteilnahme einschreiben. Um anschließend sicherzustellen, dass die im Rahmen des Modellvorhabens erbrachten Leistungen nicht in die Wirtschaftlichkeitsprüfung einbezogen werden, wurden vier Leistungserbringergruppenschlüssel (LEGS) gebildet, die von den Modellpraxen zur Abrechnung der erbrachten Leistungen nach DTA anzugeben sind.
Teilnehmer an Studie gesucht
Seit 2011 führen die Direktkrankenkasse BIG und der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten IFK e.V. ein Modellvorhaben durch, um alternative Aufgabenverteilungen zwischen Vertragsärzten und Physiotherapeuten in den Regionen Berlin und Westfalen-Lippe zu prüfen.Dafür stellt der Arzt weiterhin die Indikation zur physiotherapeutischen Behandlung und verordnet das Heilmittel. Der Physiotherapeut erhält jedoch mehr Entscheidungsfreiheit in der Therapiegestaltung. Die durch das Modell entstehenden Heilmittelkosten werden dabei nicht auf die Ausgabenvolumen der Ärzte für Heilmittel angerechnet.
Evaluiert wird das Modell von der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW). Die randomisierte, kontrollierte Studie im Multicenter-Design wird in den Modellregionen Berlin und Westfalen-Lippe in insgesamt 40 Modellpraxen durchgeführt. Ziel ist es, festzustellen, welche Auswirkungen die Bestimmung der Art des Heilmittels, der Frequenz und der Dauer der Behandlung durch den Physiotherapeuten auf die Versorgungs- und Ergebnisqualität der Patienten und die Kostenentwicklung für diese Leistung hat.
Die ersten Ergebnisse des Zwischenberichtes zeigen durchaus positive Tendenzen. Die Teilnehmer der Modellgruppe profitieren von dem gezielten Behandlungsregime des Physiotherapeuten, wenn dieser selbst über die Art, Dauer und Frequenz der Heilmittel entscheidet. Erste Trends zeigen signifikant weniger Schmerzen, eine bessere Lebensqualität und einen besseren Gesundheitszustand in der Modellgruppe gegenüber der Kontrollgruppe.
Für die Fortführung des Projektes werden nun interessierte BIG-Versicherte gesucht. Medizinische Fachangestellte, die in den Modellregionen arbeiten, sollten BIG-Versicherte auf das Modellvorhaben hinweisen. Teilnehmen können BIG-Versicherte ab dem 18. Lebensjahr, die Ihren Wohnsitz in Berlin und Westfalen-Lippe haben und eine vertragsärztliche Heilmittelverordnung (Muster 13) mit den Indikationsgruppen WS1 oder 2 (Erkrankungen an der Wirbelsäule) oder EX1, 2 oder 3 (Erkrankungen an den unteren Extremitäten und des Beckens) ausgestellt bekommen.
-> Zur Liste der Modellpraxen
Auskunft BIG direkt gesund:
Die vertragsärztlich ausgestellten Heilmittelverordnungen (Muster 13) für die im Modellvorhaben ausgewählten Indikationsgruppen WS1, 2 und EX1, 2, 3 (untere Extremitäten) unterliegen nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung. Voraussetzung hierfür ist, dass sich unsere Versicherten in einer Modellpraxis für die Modellteilnahme einschreiben. Um anschließend sicherzustellen, dass die im Rahmen des Modellvorhabens erbrachten Leistungen nicht in die Wirtschaftlichkeitsprüfung einbezogen werden, wurden vier Leistungserbringergruppenschlüssel (LEGS) gebildet, die von den Modellpraxen zur Abrechnung der erbrachten Leistungen nach DTA anzugeben sind.