20.3.2014 | Pressemeldung
Ergebnisse liegen noch nicht vor, aber angesichts der ersten Rückmeldungen zeigt sich Margret Urban, stellvertretende Präsidentin im Verband medizinischer Fachberufe e.V. optimistisch: „Die Arbeitgeber haben großes Verständnis dafür gezeigt, dass wir die beruflichen Perspektiven für Tiermedizinische Fachangestellte auch in den Tarifverträgen deutlich machen wollen“, erklärte die Tarifexpertin. In naher Zukunft werde es zwar noch keine Erweiterung der bestehenden drei Tätigkeitsgruppen geben, so Margret Urban, „aber es ist wichtig, dass wir die bestehende dritte Tätigkeitsgruppe tatsächlich mit Leben füllen.“
Im aktuellen Gehaltstarifvertrag für Tiermedizinische Fachangestellte sind drei Tätigkeitsgruppen (TG) enthalten. TG I beginnt im ersten und zweiten Berufsjahr mit 1488,50 Euro brutto. Im siebten und achten Berufsjahr erhalten die Mitarbeiter/innen 1811 Euro.
TG II sieht einen Zuschlag von zehn Prozent auf das Grundgehalt vor. Anspruch darauf haben die Tiermedizinischen Fachangestellten, die eine oder mehrere Fortbildung(en) in einem Gesamtumfang von 24 Stunden auf einem veterinärmedizinischen Teilgebiet oder im Verwaltungsbereich absolviert haben. Diese Fortbildungen müssen für die Praxis relevant und mit dem Arbeitgeber abgestimmt sein. Zum Verbleib in dieser TG müssen jährlich weitere acht Fortbildungsstunden nachgewiesen werden.
In die TG III können die Tiermedizinischen Fachangestellten eingruppiert werden, die eine geregelte Weiterbildung nach §§ 53 und 54 Berufsbildungsgesetz abgeschlossen haben und nach schriftlicher Vereinbarung entsprechend eingesetzt werden. Sie erhalten 20 Prozent mehr Gehalt
„Allerdings existieren im Moment gar keine nach §§ 53 und 54 Berufsbildungsgesetz geregelten fachspezifischen Weiterbildungen für Tiermedizinische Fachangestellte“, so Margret Urban weiter. Die Mitarbeiter/innen können sich höchstens im Bereich des allgemeinen Praxismanagements weiterbilden. Die Konsequenz ist, dass viele erfahrene TFA den Beruf wieder verlassen, weil sie es sich nicht leisten können, für so wenig Gehalt zu arbeiten.“
Um den Bedarf an Qualifizierungen zu ermitteln, haben die Sozialpartner eine wissenschaftliche Analyse in Auftrag gegeben, die derzeit ausgewertet wird. „Dann“, so Margret Urban weiter, „werden wir sicherlich auch für erfahrene und motivierte Tiermedizinische Fachangestellte bald finanzielle Gründe finden, in diesem Beruf zu bleiben“.
Die Tarifverhandlungen werden am 11. Juni 2014 fortgesetzt.
Tarifverhandlung für Tiermedizinische Fachangestellte: Erster Schritt ist getan
Am 18. März haben sich die Tarifpartner für Tiermedizinische Fachangestellte – der Bundesverband praktizierender Tierärzte e.V. (bpt) und der Verband medizinischer Fachberufe e.V. – zur ersten Verhandlungsrunde in Frankfurt getroffen.Ergebnisse liegen noch nicht vor, aber angesichts der ersten Rückmeldungen zeigt sich Margret Urban, stellvertretende Präsidentin im Verband medizinischer Fachberufe e.V. optimistisch: „Die Arbeitgeber haben großes Verständnis dafür gezeigt, dass wir die beruflichen Perspektiven für Tiermedizinische Fachangestellte auch in den Tarifverträgen deutlich machen wollen“, erklärte die Tarifexpertin. In naher Zukunft werde es zwar noch keine Erweiterung der bestehenden drei Tätigkeitsgruppen geben, so Margret Urban, „aber es ist wichtig, dass wir die bestehende dritte Tätigkeitsgruppe tatsächlich mit Leben füllen.“
Im aktuellen Gehaltstarifvertrag für Tiermedizinische Fachangestellte sind drei Tätigkeitsgruppen (TG) enthalten. TG I beginnt im ersten und zweiten Berufsjahr mit 1488,50 Euro brutto. Im siebten und achten Berufsjahr erhalten die Mitarbeiter/innen 1811 Euro.
TG II sieht einen Zuschlag von zehn Prozent auf das Grundgehalt vor. Anspruch darauf haben die Tiermedizinischen Fachangestellten, die eine oder mehrere Fortbildung(en) in einem Gesamtumfang von 24 Stunden auf einem veterinärmedizinischen Teilgebiet oder im Verwaltungsbereich absolviert haben. Diese Fortbildungen müssen für die Praxis relevant und mit dem Arbeitgeber abgestimmt sein. Zum Verbleib in dieser TG müssen jährlich weitere acht Fortbildungsstunden nachgewiesen werden.
In die TG III können die Tiermedizinischen Fachangestellten eingruppiert werden, die eine geregelte Weiterbildung nach §§ 53 und 54 Berufsbildungsgesetz abgeschlossen haben und nach schriftlicher Vereinbarung entsprechend eingesetzt werden. Sie erhalten 20 Prozent mehr Gehalt
„Allerdings existieren im Moment gar keine nach §§ 53 und 54 Berufsbildungsgesetz geregelten fachspezifischen Weiterbildungen für Tiermedizinische Fachangestellte“, so Margret Urban weiter. Die Mitarbeiter/innen können sich höchstens im Bereich des allgemeinen Praxismanagements weiterbilden. Die Konsequenz ist, dass viele erfahrene TFA den Beruf wieder verlassen, weil sie es sich nicht leisten können, für so wenig Gehalt zu arbeiten.“
Um den Bedarf an Qualifizierungen zu ermitteln, haben die Sozialpartner eine wissenschaftliche Analyse in Auftrag gegeben, die derzeit ausgewertet wird. „Dann“, so Margret Urban weiter, „werden wir sicherlich auch für erfahrene und motivierte Tiermedizinische Fachangestellte bald finanzielle Gründe finden, in diesem Beruf zu bleiben“.
Die Tarifverhandlungen werden am 11. Juni 2014 fortgesetzt.