15.5.2014 | Pressemeldung
Hintergrund: In haftungsrechtlicher Hinsicht trägt immer noch die Praxisleitung die Verantwortung für das Fehler- und Risikomanagement in der Praxis. Die/Der Qualitätsmanagementbeauftragte (QMB) ist hingegen für die Einführung, die Umsetzung, die Weiterentwicklung und stetige Überwachung des Risikomanagement-Systems und den damit einhergehenden erforderlichen Prozessen verantwortlich. Was bedeutet die G-BA Richtlinie für die Arztpraxen und die/den QMB? Welche Aufgaben stehen aktuell an? Welche Auswirkungen hat die G-BA Richtlinie auf das bisherige Qualitätsmanagement? Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erfüllt mit dem Beschluss vom 23.01.2014 fristgerecht einen Auftrag aus dem Patientenrechtegesetz, das im Februar 2013 in Kraft getreten ist.
Weiteres Thema: Seit dem 1. April 2013 gilt für die Medizinischen Fachangestellten (MFA) ein neuer Gehaltstarifvertrag. Darauf einigten sich die Tarifpartner am 9. Juli 2013 in Berlin. Die Gehälter stiegen in zwei Stufen: Seit 1. September 2013 um 4,5 Prozent und seit dem 1. April 2014 um weitere drei Prozent. Teilzeitbeschäftigte erhalten diese anteilig. Hannelore König wird Tipps zur Umsetzung des neuen Gehaltstarifvertrages geben und die Fragen der Teilnehmer/innen beantworten.
-> Weitere Infos zur Anmeldung und zum Programm
QM Börchers Consulting + ist eine Unternehmensberatung für Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen der Gesundheitswirtschaft. 2014 feiert sie das zehnjährige Bestehen. Unter einem Dach bieten verschiedene Spezialisten Beratung im Gesundheitswesen, Qualitäts- und Risikomanagement sowie die Vorbereitung von Zertifizierungen und Audits.
Risikomanagement nach G-BA in der Praxis
Über Pflichten und Chancen zum Thema “Risikomanagement nach G-BA in der Arztpraxis" klären am 24. Mai der Verband medizinischer Fachberufe e.V. und die Unternehmensberatung QM Börchers Consulting + in Herne auf. Mit dem 5. QMB-Camp werden Hannelore König, 1. Vorsitzende des geschäftsführenden Vorstandes des Verbandes, und Dr. Kirstin Börchers, Vizepräsidentin a.D. des Deutschen Ärztinnenbundes, Gynäkologin und Inhaberin des Beratungsunternehmens, den Erfahrungsaustausch von Qualitätsmanagementbeauftragen medizinischer Fachberufe initiieren. Es werden Tipps und Tricks zur Umsetzung erläutert und Fragen der Teilnehmer/innen ausführlich beantwortet. Zudem machen praktische Übungen das Thema für alle Verantwortlichen greifbarer.Hintergrund: In haftungsrechtlicher Hinsicht trägt immer noch die Praxisleitung die Verantwortung für das Fehler- und Risikomanagement in der Praxis. Die/Der Qualitätsmanagementbeauftragte (QMB) ist hingegen für die Einführung, die Umsetzung, die Weiterentwicklung und stetige Überwachung des Risikomanagement-Systems und den damit einhergehenden erforderlichen Prozessen verantwortlich. Was bedeutet die G-BA Richtlinie für die Arztpraxen und die/den QMB? Welche Aufgaben stehen aktuell an? Welche Auswirkungen hat die G-BA Richtlinie auf das bisherige Qualitätsmanagement? Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erfüllt mit dem Beschluss vom 23.01.2014 fristgerecht einen Auftrag aus dem Patientenrechtegesetz, das im Februar 2013 in Kraft getreten ist.
Weiteres Thema: Seit dem 1. April 2013 gilt für die Medizinischen Fachangestellten (MFA) ein neuer Gehaltstarifvertrag. Darauf einigten sich die Tarifpartner am 9. Juli 2013 in Berlin. Die Gehälter stiegen in zwei Stufen: Seit 1. September 2013 um 4,5 Prozent und seit dem 1. April 2014 um weitere drei Prozent. Teilzeitbeschäftigte erhalten diese anteilig. Hannelore König wird Tipps zur Umsetzung des neuen Gehaltstarifvertrages geben und die Fragen der Teilnehmer/innen beantworten.
-> Weitere Infos zur Anmeldung und zum Programm
QM Börchers Consulting + ist eine Unternehmensberatung für Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen der Gesundheitswirtschaft. 2014 feiert sie das zehnjährige Bestehen. Unter einem Dach bieten verschiedene Spezialisten Beratung im Gesundheitswesen, Qualitäts- und Risikomanagement sowie die Vorbereitung von Zertifizierungen und Audits.