21.7.2014 | Pressemeldung
Verbesserungen bei Tätigkeitsgruppe III, 10 Euro mehr für betriebliche Altersvorsorge
Die Tarifgehälter von Tiermedizinischen Fachangestellten (TFA) steigen rückwirkend zum 01.04.2014 um drei Prozent. Das haben der Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. (bpt) und der Verband medizinischer Fachberufe e.V. nach Ablauf der Erklärungsfrist am 18. Juli bekannt gegeben. Die zweite Stufe bringt zum 01.10.2015 eine weitere Erhöhung um 2,5 Prozent.
Die monatlichen Ausbildungsvergütungen steigen ebenfalls rückwirkend zum 01.04.2014 um jeweils 50 Euro, sodass sie dann im ersten Ausbildungsjahr 580 Euro, im zweiten 650 Euro und im dritten 700 Euro betragen.
Nach der zweiten Tarifrunde am 11.06.2014 hatten sich der Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. und der Verband medizinischer Fachberufe e.V. auf dieses Ergebnis geeinigt, aber vereinbart, erst nach Ablauf der Erklärungsfrist über die konkreten Ergebnisse zu informieren.
Verbesserungen gibt es auch in der Struktur der Tätigkeitsgruppen (TG). Die höchste (TG III) galt bisher nur für geregelte Aufstiegsfortbildungen nach § 53 und 54 des Berufsbildungsgesetzes. Ab sofort kann der damit verbundene 20-prozentige Aufschlag auf das Grundgehalt auch bereits nach 96 Fortbildungsstunden erreicht werden. Voraussetzung ist, dass die absolvierten Weiterbildungen von der Arbeitsgemeinschaft der Tarifvertragsparteien anerkannt sind und praxis- und arbeitsplatzbezogen angewendet werden. Fortbildungsstunden aus der TG II, deren zehnprozentiger Aufschlag nach 24 Stunden erreicht ist, werden angerechnet. Um den Erhalt der TG III zu bestätigen, sind pro Kalenderjahr insgesamt 16 Fortbildungsstunden nachzuweisen.
„Mit diesem Ergebnis haben wir einen notwendigen Schritt getan, die Arbeit und die Fortbildungsbereitschaft der Tiermedizinischen Fachangestellten besser zu honorieren. Mit der Erhöhung der Ausbildungsvergütungen zeigen die Arbeitgeber zudem, dass ihnen die Auszubildenden wichtig sind“, erklärte Hannelore König, 1. Vorsitzende des geschäftsführenden Vorstandes des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. „Gleichzeitig werden so berufliche Perspektiven in den Praxen eröffnet. So wird beispielsweise auch der Ausbildereignungsschein mit 48 Stunden anerkannt. Die Tierärzteschaft setzt damit ein deutliches Signal für die Qualität der Ausbildung von Tiermedizinischen Fachangestellten und überträgt den Kolleginnen und Kollegen deutlich mehr Verantwortung.“
Im ebenfalls verhandelten Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge wurde vereinbart, die Anschubfinanzierung um zehn Euro zu erhöhen. Diese beträgt nun für Beschäftigte mit mindestens 20 Stunden Wochenarbeitszeit und für Auszubildende nach der Probezeit 40 Euro, für Teilzeitbeschäftigte mit weniger als 20 Stunden 25 Euro.
-> Die neuen Tarifverträge finden Sie auf unseren Tarife-Seiten für Tiermedizinische Fachangestellte
Tarifergebnis für Tiermedizinische Fachangestellte bestätigt
Plus drei Prozent rückwirkend zum 01.04.2014 und weitere 2,5 Prozent zum 01.10.2015Verbesserungen bei Tätigkeitsgruppe III, 10 Euro mehr für betriebliche Altersvorsorge
Die Tarifgehälter von Tiermedizinischen Fachangestellten (TFA) steigen rückwirkend zum 01.04.2014 um drei Prozent. Das haben der Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. (bpt) und der Verband medizinischer Fachberufe e.V. nach Ablauf der Erklärungsfrist am 18. Juli bekannt gegeben. Die zweite Stufe bringt zum 01.10.2015 eine weitere Erhöhung um 2,5 Prozent.
Die monatlichen Ausbildungsvergütungen steigen ebenfalls rückwirkend zum 01.04.2014 um jeweils 50 Euro, sodass sie dann im ersten Ausbildungsjahr 580 Euro, im zweiten 650 Euro und im dritten 700 Euro betragen.
Nach der zweiten Tarifrunde am 11.06.2014 hatten sich der Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. und der Verband medizinischer Fachberufe e.V. auf dieses Ergebnis geeinigt, aber vereinbart, erst nach Ablauf der Erklärungsfrist über die konkreten Ergebnisse zu informieren.
Verbesserungen gibt es auch in der Struktur der Tätigkeitsgruppen (TG). Die höchste (TG III) galt bisher nur für geregelte Aufstiegsfortbildungen nach § 53 und 54 des Berufsbildungsgesetzes. Ab sofort kann der damit verbundene 20-prozentige Aufschlag auf das Grundgehalt auch bereits nach 96 Fortbildungsstunden erreicht werden. Voraussetzung ist, dass die absolvierten Weiterbildungen von der Arbeitsgemeinschaft der Tarifvertragsparteien anerkannt sind und praxis- und arbeitsplatzbezogen angewendet werden. Fortbildungsstunden aus der TG II, deren zehnprozentiger Aufschlag nach 24 Stunden erreicht ist, werden angerechnet. Um den Erhalt der TG III zu bestätigen, sind pro Kalenderjahr insgesamt 16 Fortbildungsstunden nachzuweisen.
„Mit diesem Ergebnis haben wir einen notwendigen Schritt getan, die Arbeit und die Fortbildungsbereitschaft der Tiermedizinischen Fachangestellten besser zu honorieren. Mit der Erhöhung der Ausbildungsvergütungen zeigen die Arbeitgeber zudem, dass ihnen die Auszubildenden wichtig sind“, erklärte Hannelore König, 1. Vorsitzende des geschäftsführenden Vorstandes des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. „Gleichzeitig werden so berufliche Perspektiven in den Praxen eröffnet. So wird beispielsweise auch der Ausbildereignungsschein mit 48 Stunden anerkannt. Die Tierärzteschaft setzt damit ein deutliches Signal für die Qualität der Ausbildung von Tiermedizinischen Fachangestellten und überträgt den Kolleginnen und Kollegen deutlich mehr Verantwortung.“
Im ebenfalls verhandelten Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge wurde vereinbart, die Anschubfinanzierung um zehn Euro zu erhöhen. Diese beträgt nun für Beschäftigte mit mindestens 20 Stunden Wochenarbeitszeit und für Auszubildende nach der Probezeit 40 Euro, für Teilzeitbeschäftigte mit weniger als 20 Stunden 25 Euro.
-> Die neuen Tarifverträge finden Sie auf unseren Tarife-Seiten für Tiermedizinische Fachangestellte