5.11.2014 | aktuelle Meldung
Für Medizinische Fachangestellte liegen diese seit dem 1. April 2014 im 1. Ausbildungsjahr bei 670 Euro, im 2. Jahr bei 710 Euro und im 3. Jahr bei 760 Euro. Eine weitere Erhöhung tritt am 1. April 2015 in Kraft. (Achtung: Die Angabe in praxisnah 11+12/2014 "1. Januar 2015" ist falsch - wir bitten den Fehler zu entschuldigen). Dann betragen die Ausbildungsvergütungen im 1. Ausbildungsjahr 700 Euro, im 2. Jahr 740 Euro und im 3. Jahr 790 Euro.
(-> Tarifvertrag MFA)
Tariflich vereinbarte Ausbildungsvergütungen gibt es außerdem für Tiermedizinische Fachangestellte bundesweit (-> Tarifvertrag TFA) und für Zahnmedizinische Fachangestellte in den Kammerbereichen Hessen, Hamburg, Saarland und Westfalen-Lippe (-> Tarifvertrag ZFA).
Um einen Überblick über die Vergütungen in den anderen Bundesländern zu erhalten, fragen wir regelmäßig bei den Zahnärztekammern nach. Ein Blick auf unsere Grafik zeigt die großen Unterschiede.
Ausbildungsvergütungen im Überblick
Wenn Arbeit sich lohnen soll, dann muss früh begonnen werden, Zeichen zu setzen. Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. hat für Medizinische und Tiermedizinische Fachangestellte Tarifverträge abgeschlossen, die bundesweit gelten. Darin sind auch die monatlichen Ausbildungsvergütungen vereinbart.Für Medizinische Fachangestellte liegen diese seit dem 1. April 2014 im 1. Ausbildungsjahr bei 670 Euro, im 2. Jahr bei 710 Euro und im 3. Jahr bei 760 Euro. Eine weitere Erhöhung tritt am 1. April 2015 in Kraft. (Achtung: Die Angabe in praxisnah 11+12/2014 "1. Januar 2015" ist falsch - wir bitten den Fehler zu entschuldigen). Dann betragen die Ausbildungsvergütungen im 1. Ausbildungsjahr 700 Euro, im 2. Jahr 740 Euro und im 3. Jahr 790 Euro.
(-> Tarifvertrag MFA)
Tariflich vereinbarte Ausbildungsvergütungen gibt es außerdem für Tiermedizinische Fachangestellte bundesweit (-> Tarifvertrag TFA) und für Zahnmedizinische Fachangestellte in den Kammerbereichen Hessen, Hamburg, Saarland und Westfalen-Lippe (-> Tarifvertrag ZFA).
Um einen Überblick über die Vergütungen in den anderen Bundesländern zu erhalten, fragen wir regelmäßig bei den Zahnärztekammern nach. Ein Blick auf unsere Grafik zeigt die großen Unterschiede.