8.12.2014 | aktuelle Meldung
Mindestlohns beschlossen. Für alle, die derzeit nach den aktuellen Gehaltstarifverträgen für Medizinische, Zahnmedizinische und Tiermedizinische Fachangestellte vergütet werden, liegt der Stundenlohn grundsätzlich über dem nun festgelegten Mindestlohn.
Aktuelles zum Mindestlohn
Im August hat der Bundestag das Gesetz zur Regelung eines allgemeinenMindestlohns beschlossen. Für alle, die derzeit nach den aktuellen Gehaltstarifverträgen für Medizinische, Zahnmedizinische und Tiermedizinische Fachangestellte vergütet werden, liegt der Stundenlohn grundsätzlich über dem nun festgelegten Mindestlohn.
- Alle wichtigen Fragen und Antworten zum Thema Mindestlohn hat die Rechtsabteilung für Mitglieder des Verbandes zusammengefasst. Das Dokument finden Sie -> im internen Mitgliederbereich unter "Informationen der Rechtsabteilung" -> Infoblätter