2.1.2015 | aktuelle Meldung
Um einen Überblick über die Vergütungen für ZFA in den anderen Bundesländern zu erhalten, fragen wir regelmäßig bei den Zahnärztekammern nach. Seit der Veröffentlichung in der praxisnah-Ausgabe 11+12/2014 haben sich bei zwei Zahnärztekammern Änderungen ergeben: Die Zahnärztekammer Niedersachsen hat die Empfehlungen ab 2015 auf 700, 740 bzw. 790 Euro im ersten, zweiten und dritten Ausbildungsjahr erhöht. Sie schreibt aber gleichzeitig, dass die Parteien auch eine bis zu 20 Prozent niedrigere Vergütung vereinbaren können. Gestiegen ist auch die Empfehlung in der ZÄK Schleswig-Holstein, hier auf 624, 662 bzw. 710 Euro.
Wir haben unsere Grafik aktualisiert:
Ausbildungsvergütungen aktualisiert
Wenn Arbeit sich lohnen soll, dann muss früh begonnen werden, Zeichen zu setzen. Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. hat für Medizinische und Tiermedizinische Fachangestellte Tarifverträge abgeschlossen, die bundesweit gelten. Darin sind auch die monatlichen Ausbildungsvergütungen vereinbart:- -> Tarifvertrag MFA
- -> Tarifvertrag TFA
- Außerdem gibt es einen Tarifvertrag für Zahnmedizinische Fachangestellte in den Kammerbereichen Hessen, Hamburg, Saarland und Westfalen-Lippe (-> Tarifvertrag ZFA).
Um einen Überblick über die Vergütungen für ZFA in den anderen Bundesländern zu erhalten, fragen wir regelmäßig bei den Zahnärztekammern nach. Seit der Veröffentlichung in der praxisnah-Ausgabe 11+12/2014 haben sich bei zwei Zahnärztekammern Änderungen ergeben: Die Zahnärztekammer Niedersachsen hat die Empfehlungen ab 2015 auf 700, 740 bzw. 790 Euro im ersten, zweiten und dritten Ausbildungsjahr erhöht. Sie schreibt aber gleichzeitig, dass die Parteien auch eine bis zu 20 Prozent niedrigere Vergütung vereinbaren können. Gestiegen ist auch die Empfehlung in der ZÄK Schleswig-Holstein, hier auf 624, 662 bzw. 710 Euro.
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