22.1.2015 | aktuelle Meldung
Mindestlohns. Für alle, die derzeit nach den aktuellen Gehaltstarifverträgen für Medizinische, Zahnmedizinische und Tiermedizinische Fachangestellte vergütet werden, liegt der Stundenlohn grundsätzlich über dem nun festgelegten Mindestlohn.
FAQ zum Mindestlohn aktualisiert
Seit Anfang des Jahres gilt das Gesetz zur Regelung eines allgemeinenMindestlohns. Für alle, die derzeit nach den aktuellen Gehaltstarifverträgen für Medizinische, Zahnmedizinische und Tiermedizinische Fachangestellte vergütet werden, liegt der Stundenlohn grundsätzlich über dem nun festgelegten Mindestlohn.
- Alle wichtigen Fragen und Antworten zum Thema Mindestlohn hat die Rechtsabteilung für Mitglieder des Verbandes zusammengefasst.
- Diese Angaben werden laufend aktualisiert, sobald weitere Details zur Umsetzung des Gesetzes bekannt werden. So wurden die FAQ nun durch Angaben zur Berechnung des Mindestlohns ergänzt.
- Das Dokument finden Sie -> im internen Mitgliederbereich unter "Informationen der Rechtsabteilung" -> Infoblätter oder Suchwort: 19590
- Die Rechtsabteilung des Verbandes medizinischer Fachberufe empfiehlt, den Stundenlohn zu überprüfen. Bei Fragen können sich Mitglieder an die Rechtsabteilung wenden.