16.6.2015 | aktuelle Meldung
Keine automatische Kürzung des Erholungsurlaubs wegen Elternzeit
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit seinem Urteil vom 19.05.2015 (9AZR 725/13) eine Klarstellung bezüglich des Urlaubsanspruches in Zusammenhang mit einer Elternzeit vorgenommen:- Grundsätzlich ist ein Arbeitgeber gem. § 17 Abs. 1 BEEG berechtigt, den Urlaubsanspruch einer Arbeitnehmerin/eines Arbeitnehmers, die/der sich in Elternzeit befindet, für jeden vollen Monat der Elternzeit um 1/12 zu kürzen. Diese Kürzung geschieht allerdings nicht automatisch, sondern muss vom Arbeitgeber ausdrücklich erklärt werden.
- Bei Fragen zum Urlaubsanspruch und zu weiteren arbeits- oder sozialrechtlichen Themen steht den Mitgliedern des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. die verbandseigene Rechtsabteilung zur Verfügung.