18.6.2015 | aktuelle Meldung
Die KBV erklärte in einer Pressemitteilung: "Ein Schwerpunkt des Präventionsgesetzes betrifft den Impfschutz der Bevölkerung. So soll bei der Erstaufnahme in eine Kita künftig nachgewiesen werden, dass eine Impfberatung stattgefunden hat. Bei Jugendlichen soll der Impfstatus im Rahmen der so genannten Jugendarbeitsschutzuntersuchung überprüft werden. Fehlt dieser, kann der Arzt eine Impfung als besondere der Gesundheit dienende Maßnahme empfehlen und damit die Jugendlichen für diese effektive Prävention sensibilisieren.
Darüber hinaus sollen Beschäftigte ohne Impfschutz in medizinischen Einrichtungen künftig von ihren Arbeitgebern an andere Arbeitsplätze verwiesen werden können. Zudem wird die Inanspruchnahme von Schutzimpfungen in die Bonusprogramme der Krankenkassen einbezogen, um einen Anreiz zu bieten."
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Präventionsgesetz verabschiedet
Am 18. Juni hat der Bundestag das erste Präventionsgesetz verabschiedet. Am 1. August soll es in Kraft treten. Die Politiker hatten insgesamt zehn Jahre darüber diskutiert. Hier ein Überblick:- Die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sollen zu präventionsorientierten Gesundheitsuntersuchungen weiterentwickelt werden.
- Die Kassen müssen die Kosten für Impfausweise übernehmen.
- Die Krankenkassen werden verpflichtet, in ihrer Satzung Leistungen der primären Prävention und Gesundheitsförderung vorzusehen sowie ab 2016 jährlich mindestens rund 490 Millionen Euro in diesen Bereich zu investieren (doppelt so viel wie bisher)
- Vorgesehen sind auch der Ausbau der betrieblichen Gesundheitsförderung sowie die stärkere Unterstützung des Impfwesens.
Die KBV erklärte in einer Pressemitteilung: "Ein Schwerpunkt des Präventionsgesetzes betrifft den Impfschutz der Bevölkerung. So soll bei der Erstaufnahme in eine Kita künftig nachgewiesen werden, dass eine Impfberatung stattgefunden hat. Bei Jugendlichen soll der Impfstatus im Rahmen der so genannten Jugendarbeitsschutzuntersuchung überprüft werden. Fehlt dieser, kann der Arzt eine Impfung als besondere der Gesundheit dienende Maßnahme empfehlen und damit die Jugendlichen für diese effektive Prävention sensibilisieren.
Darüber hinaus sollen Beschäftigte ohne Impfschutz in medizinischen Einrichtungen künftig von ihren Arbeitgebern an andere Arbeitsplätze verwiesen werden können. Zudem wird die Inanspruchnahme von Schutzimpfungen in die Bonusprogramme der Krankenkassen einbezogen, um einen Anreiz zu bieten."
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