26.6.2015 | aktuelle Meldung
Die verpflichtende Angabe der Telefonnummer auf Kassen- und Privatrezepten geht auf eine Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung und der Medizinprodukte-Abgabeverordnung im Dezember vergangenen Jahres zurück. Diese tritt zum 1. Juli in Kraft. Sie soll es Apotheken erleichtern, bei möglichen Fragen zum Rezept den verschreibenden Arzt zu kontaktieren.
Konkretisiert wurde zudem, dass ab Juli Vor- und Nachname des Arztes auf dem Rezept eindeutig angegeben sein müssen.
Die KBV fügt hinzu: "Viele Ärzte geben bereits heute eine Telefonnummer auf dem Rezeptformular an. Für sie ändert sich somit nichts. Für alle anderen gilt: Um die Bedruckung des Rezeptformulars entsprechend anzupassen, müssen sie die Einstellungen in ihrem Praxisverwaltungssystem ändern."
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Telefonnummer der Praxis ab Juli auf allen Rezepten
Ab 1. Juli müssen Ärzte bei der Verordnung von Arzneimitteln und Medizinprodukten auch eine Telefonnummer auf dem Rezept angeben. Darauf verweist die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in ihren "Praxisnachrichten".Die verpflichtende Angabe der Telefonnummer auf Kassen- und Privatrezepten geht auf eine Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung und der Medizinprodukte-Abgabeverordnung im Dezember vergangenen Jahres zurück. Diese tritt zum 1. Juli in Kraft. Sie soll es Apotheken erleichtern, bei möglichen Fragen zum Rezept den verschreibenden Arzt zu kontaktieren.
Konkretisiert wurde zudem, dass ab Juli Vor- und Nachname des Arztes auf dem Rezept eindeutig angegeben sein müssen.
Die KBV fügt hinzu: "Viele Ärzte geben bereits heute eine Telefonnummer auf dem Rezeptformular an. Für sie ändert sich somit nichts. Für alle anderen gilt: Um die Bedruckung des Rezeptformulars entsprechend anzupassen, müssen sie die Einstellungen in ihrem Praxisverwaltungssystem ändern."
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