8.7.2015 | aktuelle Meldung
Mit dem am 01.08.2015 in Kraft tretenden Versorgungsstärkungsgesetz wird die Problematik so genannten -> lückenlosen Krankschreibung aufgelöst.
Ab dem 01.08.2015 haben Versicherte damit bereits ab dem Tag, an welchem die Arbeitsunfähigkeit durch den behandelnden Arzt festgestellt wird, Anspruch auf Krankengeldzahlung. Somit muss diese Feststellung nicht mehr am letzten Tag der bestehenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erfolgen. Es genügt, die Folgebescheinigung am nächsten Tag ausstellen zu lassen. An diesem muss sie dann allerdings erfolgen, da ansonsten wiederum keine Lückenlosigkeit gegeben wäre.
Auch für Versicherte, die wegen derselben Erkrankung häufig nur einen Tag krank geschrieben werden (z. B. bei einer Chemotherapie oder Dialyse) wird eine Versorgungslücke geschlossen, da für diese Tage dann ebenfalls ein Krankengeldanspruch besteht, wenn der Entgeltfortzahlungsanspruch (6 Wochen bei derselben Erkrankung) gegenüber dem Arbeitgeber bereits verbraucht ist.
Regelung zur "Lückenlosigkeit" bei Krankschreibung ändert sich
Die Rechtsabteilung des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. informiert:Mit dem am 01.08.2015 in Kraft tretenden Versorgungsstärkungsgesetz wird die Problematik so genannten -> lückenlosen Krankschreibung aufgelöst.
Ab dem 01.08.2015 haben Versicherte damit bereits ab dem Tag, an welchem die Arbeitsunfähigkeit durch den behandelnden Arzt festgestellt wird, Anspruch auf Krankengeldzahlung. Somit muss diese Feststellung nicht mehr am letzten Tag der bestehenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erfolgen. Es genügt, die Folgebescheinigung am nächsten Tag ausstellen zu lassen. An diesem muss sie dann allerdings erfolgen, da ansonsten wiederum keine Lückenlosigkeit gegeben wäre.
Auch für Versicherte, die wegen derselben Erkrankung häufig nur einen Tag krank geschrieben werden (z. B. bei einer Chemotherapie oder Dialyse) wird eine Versorgungslücke geschlossen, da für diese Tage dann ebenfalls ein Krankengeldanspruch besteht, wenn der Entgeltfortzahlungsanspruch (6 Wochen bei derselben Erkrankung) gegenüber dem Arbeitgeber bereits verbraucht ist.
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