21.7.2015 | aktuelle Meldung
Dem Bundesgesetzgeber fehlt die Gesetzgebungskompetenz für das Betreuungsgeld. Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit heute verkündetem Urteil entschieden. In dem Verfahren wurde festgestellt, dass die Bestimmungen bereits wegen der fehlenden Gesetzgebungskompetenz nichtig sind, sodass über die Frage, ob die angegriffenen Vorschriften mit den Grundrechten zu vereinbaren sind, nicht mehr zu entscheiden war.
Urteil zum Betreuungsgeld
Die Rechtsabteilung des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. informiert:Dem Bundesgesetzgeber fehlt die Gesetzgebungskompetenz für das Betreuungsgeld. Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit heute verkündetem Urteil entschieden. In dem Verfahren wurde festgestellt, dass die Bestimmungen bereits wegen der fehlenden Gesetzgebungskompetenz nichtig sind, sodass über die Frage, ob die angegriffenen Vorschriften mit den Grundrechten zu vereinbaren sind, nicht mehr zu entscheiden war.