21.7.2015 | aktuelle Meldung

Urteil zum Betreuungsgeld

Die Rechtsabteilung des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. informiert:

Dem Bundesgesetzgeber fehlt die Gesetzgebungskompetenz für das Betreuungsgeld. Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit heute verkündetem Urteil entschieden. In dem Verfahren wurde festgestellt, dass die Bestimmungen bereits wegen der fehlenden Gesetzgebungskompetenz nichtig sind, sodass über die Frage, ob die angegriffenen Vorschriften mit den Grundrechten zu vereinbaren sind, nicht mehr zu entscheiden war.

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"Das war schon immer so..." - gibt es bei mir nicht! - anschl. Mitgliederversammlung der Bezirksstelle Ostwestfalen
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