6.8.2015 | Fachinformation
Viele Patientinnen und Patienten entschließen sich beim Zahnarzttermin für eine Professionelle Zahnreinigung (PZR). Eine aktuelle Umfrage der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) ergab, dass nahezu jede zweite gesetzliche Krankenkasse die PZR auf freiwilliger Basis bezuschusst.
Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der KZBV: „In Deutschland leiden bis zu 70 Prozent aller Erwachsenen an parodontalen Erkrankungen. Dennoch wird diese sinnvolle Behandlung immer wieder zu Unrecht als im Nutzen nicht belegte IGel-Leistung verunglimpft, etwa durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung. Hier besteht ein eklatanter Widerspruch zwischen den Zuschüssen der Kassen und der Fundamentalkritik des MDK: zahlreiche Kassen bezuschussen die PZR zunächst mit knappen Versichertengeldern, aber zugleich lassen sie den Nutzen der Leistung durch den MDK anzweifeln.“
Bereits eine unterstützende Parodontaltherapie umfasst Elemente einer PZR. „Gerade bei Patienten mit ersten parodontalen Problemen ist die Maßnahme aus medizinischer Sicht absolut geboten, da mit dieser die Sondierungstiefe der Zahntaschen reduziert werden kann. Der wissenschaftliche Nutzen der PZR als präventive Maßnahme bei Karies und Parodontalerkrankungen ist in der Wissenschaft schon lange anerkannt“, sagte Eßer.
Die KZBV hat die Angebotsvielfalt bei der PZR zum Anlass genommen, und eine Umfrage bei allen 124 vom GKV-Spitzenverband im April 2015 gelisteten gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt. 61 Kassen beteiligten sich an der Umfrage. Gefragt wurde, wie sich die konkrete Leistung der jeweiligen Kasse im Zusammenhang mit einer PZR gestaltet, ob es Absprachen mit Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV) gibt und ob der Zahnarzt frei nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abrechnen kann. Ein Teil der Angebote basiert auf sogenannten Selektivverträgen und hat damit eine Einschränkung der freien Zahnarztwahl zur Folge.
Etliche der durch die KZBV befragten Kassen gewähren ihren Versicherten einen Zuschuss zur PZR pro Jahr oder pro Termin. Einige Kostenträger bieten Vergünstigungen jedoch nur in Zusammenarbeit mit ausgewählten Zahnärztinnen und Zahnärzten an. Versicherte können diese Angebote also häufig nicht beim Zahnarzt ihrer Wahl in Anspruch nehmen. Dafür sind in diesen Fällen oft aber ein bis zwei Zahnreinigungen kostenfrei. Manche Kassen bieten ihren Versicherten bei der PZR wahlweise beide Zuschuss-Varianten an.
Die Umfrage-Ergebnisse sind als tabellarische Übersicht auf der Website der KZBV aufbereitet.
Was halten Krankenkassen von der PZR
Umfrage der KZBV zur Professionellen Zahnreinigung: Fast jede zweite Kasse gewährt ZuschüsseViele Patientinnen und Patienten entschließen sich beim Zahnarzttermin für eine Professionelle Zahnreinigung (PZR). Eine aktuelle Umfrage der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) ergab, dass nahezu jede zweite gesetzliche Krankenkasse die PZR auf freiwilliger Basis bezuschusst.
Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der KZBV: „In Deutschland leiden bis zu 70 Prozent aller Erwachsenen an parodontalen Erkrankungen. Dennoch wird diese sinnvolle Behandlung immer wieder zu Unrecht als im Nutzen nicht belegte IGel-Leistung verunglimpft, etwa durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung. Hier besteht ein eklatanter Widerspruch zwischen den Zuschüssen der Kassen und der Fundamentalkritik des MDK: zahlreiche Kassen bezuschussen die PZR zunächst mit knappen Versichertengeldern, aber zugleich lassen sie den Nutzen der Leistung durch den MDK anzweifeln.“
Bereits eine unterstützende Parodontaltherapie umfasst Elemente einer PZR. „Gerade bei Patienten mit ersten parodontalen Problemen ist die Maßnahme aus medizinischer Sicht absolut geboten, da mit dieser die Sondierungstiefe der Zahntaschen reduziert werden kann. Der wissenschaftliche Nutzen der PZR als präventive Maßnahme bei Karies und Parodontalerkrankungen ist in der Wissenschaft schon lange anerkannt“, sagte Eßer.
Die KZBV hat die Angebotsvielfalt bei der PZR zum Anlass genommen, und eine Umfrage bei allen 124 vom GKV-Spitzenverband im April 2015 gelisteten gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt. 61 Kassen beteiligten sich an der Umfrage. Gefragt wurde, wie sich die konkrete Leistung der jeweiligen Kasse im Zusammenhang mit einer PZR gestaltet, ob es Absprachen mit Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV) gibt und ob der Zahnarzt frei nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abrechnen kann. Ein Teil der Angebote basiert auf sogenannten Selektivverträgen und hat damit eine Einschränkung der freien Zahnarztwahl zur Folge.
Etliche der durch die KZBV befragten Kassen gewähren ihren Versicherten einen Zuschuss zur PZR pro Jahr oder pro Termin. Einige Kostenträger bieten Vergünstigungen jedoch nur in Zusammenarbeit mit ausgewählten Zahnärztinnen und Zahnärzten an. Versicherte können diese Angebote also häufig nicht beim Zahnarzt ihrer Wahl in Anspruch nehmen. Dafür sind in diesen Fällen oft aber ein bis zwei Zahnreinigungen kostenfrei. Manche Kassen bieten ihren Versicherten bei der PZR wahlweise beide Zuschuss-Varianten an.
Die Umfrage-Ergebnisse sind als tabellarische Übersicht auf der Website der KZBV aufbereitet.