1.9.2015 | Pressemeldung

Ab Oktober 2,5 Prozent mehr für Tiermedizinische Fachangestellte

Zweite Stufe des Gehaltstarifvertrages tritt in Kraft

Zum 1. Oktober tritt die zweite Stufe des Gehaltstarifvertrages für Tiermedizinische Fachangestellte (TFA) in Kraft. Die Tarifgehälter steigen um 2,5 Prozent. Für vollzeitbeschäftigte Berufsanfänger/innen betragen diese dann in den ersten beiden Jahren in der ersten Tätigkeitsgruppe (TG I) 1572 Euro brutto. Je nach absolvierten praxisrelevanten Fortbildungen besteht die Möglichkeit, nach Tätigkeitsgruppe II bzw. III bezahlt zu werden und damit 1729,50 bzw. 1886,50 Euro brutto zu erhalten.

Mit dem im Juni 2014 zwischen dem Verband medizinischer Fachberufe e.V. und dem Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. abgeschlossenen Tarifvertrag war die Anrechnung der Fortbildungen auf das Gehalt verbessert worden. Die höchste Tätigkeitsgruppe (TG III) galt bis dahin nur für geregelte Aufstiegsfortbildungen nach § 53 und 54 des Berufsbildungsgesetzes. Seit vergangenem Jahr kann der damit verbundene 20-prozentige Aufschlag auf das Grundgehalt bereits nach insgesamt 96 Fortbildungsstunden erreicht werden. Voraussetzung dafür ist, dass es sich bei den absolvierten Weiterbildungen entweder um geregelte Fortbildungen handelt oder diese von der Arbeitsgemeinschaft der Tarifvertragsparteien anerkannt sind. Auf jeden Fall müssen sie praxis- und arbeitsplatzbezogen angewendet und mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden. Um den Erhalt der TG III zu bestätigen, sind pro Kalenderjahr insgesamt 16 anerkannte Fortbildungsstunden nachzuweisen.

Für die TG II müssen insgesamt 24 anerkannte Fortbildungsstunden in einem veterinärmedizinischen Teilgebiet oder im Verwaltungsbereich absolviert werden. Dann erhalten die Tiermedizinischen Fachangestellten nach Tarifvertrag einen zehnprozentigen Aufschlag auf ihr Grundgehalt.

„Mit der 2. Stufe besteht zunächst nicht mehr die Gefahr, dass die Tarifgehälter in den ersten beiden Berufsjahren den Mindestlohn unterschreiten“, erklärt dazu Carmen Gandila, Vizepräsidentin des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V., Ressort Tarifpolitik. Aufgrund der 23 Arbeitstage im Juli waren entsprechende Ausgleichszahlungen notwendig geworden. „Unser Ziel ist es, den Abstand zum Mindestlohn bei den nächsten Tarifverhandlungen in ausreichendem Maße zu erhöhen und so die Leistungen der Tiermedizinischen Fachangestellten besser zu würdigen.“

Die Referatsleiterin für Tiermedizinische Fachangestellte im Verband, Silke Agus, ergänzt: „Gleichzeitig müssen wir auch im Bereich der Fortbildungen mit den Sozial- und anderen Kooperationspartnern praxisnahe Curricula entwickeln, die den Kolleginnen und Kollegen gute Perspektiven im Beruf und damit auch Aufstiegsmöglichen in höhere Tätigkeitsgruppen bieten.“

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