8.9.2016 | aktuelle Meldung
Der Mindestlohnanspruch unterliegt nicht den Verfallsfristen eines Arbeitsvertrages
(Az 5 AZR 703/15).
Achtung bei Verfallsfristen im Arbeitsvertrag
Das Bundesarbeitsgericht hat am 24.08.2016 klargestellt:Der Mindestlohnanspruch unterliegt nicht den Verfallsfristen eines Arbeitsvertrages
(Az 5 AZR 703/15).
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