13.9.2016 | Pressemeldung
Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. begrüßt diese Aktion. Silke Agus, Referatsleiterin für Tiermedizinische Fachangestellte im Verband erklärte dazu: „Der Arbeitsschutz muss in den Tierarztpraxen einen höheren Stellenwert erfahren und Risiken erkannt und dokumentiert werden. Oft werden Kratzer und Bisse von Katzen oder Hunden nicht ins Verbandsbuch eingetragen, können aber gefährliche Folgen haben. Zum Arbeitsschutz gehört zudem rückenschonendes Arbeiten. Das Handling der Tiere ist für Tiermedizinische Fachangestellte keine leichte Aufgabe. Anweisungen, wie das Heben und Tragen von Tieren über 15 Kilogramm Körpergewicht immer zu zweit durchzuführen, stellen sinnvolle Arbeitsschutzmaßnahmen dar. Wichtig ist es auch, die Gefährdungsbeurteilungen an die Arbeitsplätze anzupassen. In diesem Sinne wären BGW-Fortbildungen im Bereich Arbeitsschutz, Gefährdungsbeurteilung und TRBA sehr wünschenswert. Ich hoffe deshalb, dass sich möglichst viele Tiermedizinische Fachangestellte an der Umfrage beteiligen und so mithelfen, den Arbeitsschutz in den Tierarztpraxen zu verbessern.“
Verband medizinischer Fachberufe e.V. fordert Stärkung des Arbeitsschutzes in Tierarztpraxen
Mitte August hat die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) eine bundesweite Umfrage zum Arbeitsschutz in der Tiermedizin gestartet. Laut BGW-Angaben geht es darum, wie Tierärztinnen, Tierärzte und Tiermedizinische Fachangestellte die gesundheitlichen Risiken ihrer beruflichen Tätigkeit einschätzen, welche Erfahrungen sie mit verschiedenen Schutzmaßnahmen gemacht haben und welche Unterstützung sie sich von der Berufsgenossenschaft wünschen. Die BGW möchte die Ergebnisse nutzen, um ihre Präventionsangebote zielgruppengerecht weiterzuentwickeln.Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. begrüßt diese Aktion. Silke Agus, Referatsleiterin für Tiermedizinische Fachangestellte im Verband erklärte dazu: „Der Arbeitsschutz muss in den Tierarztpraxen einen höheren Stellenwert erfahren und Risiken erkannt und dokumentiert werden. Oft werden Kratzer und Bisse von Katzen oder Hunden nicht ins Verbandsbuch eingetragen, können aber gefährliche Folgen haben. Zum Arbeitsschutz gehört zudem rückenschonendes Arbeiten. Das Handling der Tiere ist für Tiermedizinische Fachangestellte keine leichte Aufgabe. Anweisungen, wie das Heben und Tragen von Tieren über 15 Kilogramm Körpergewicht immer zu zweit durchzuführen, stellen sinnvolle Arbeitsschutzmaßnahmen dar. Wichtig ist es auch, die Gefährdungsbeurteilungen an die Arbeitsplätze anzupassen. In diesem Sinne wären BGW-Fortbildungen im Bereich Arbeitsschutz, Gefährdungsbeurteilung und TRBA sehr wünschenswert. Ich hoffe deshalb, dass sich möglichst viele Tiermedizinische Fachangestellte an der Umfrage beteiligen und so mithelfen, den Arbeitsschutz in den Tierarztpraxen zu verbessern.“