19.9.2016 | Pressemeldung

Professionelle Zahnreinigung für 8,50 Euro?

Zahnmedizinische Fachangestellte und der Tag der Zahngesundheit

Am 25. September steht die Zahngesundheit besonders im Fokus. Dass das Thema auch allgemein von der Bevölkerung als wichtig empfunden wird, zeigen nicht zuletzt die positiven Ergebnisse der Fünften Deutschen Mundgesundheitsstudie (DMS V): Deutschland hat beim Rückgang von Karies, Parodontitis und völliger Zahnlosigkeit im internationalen Vergleich Spitzenpositionen erreicht, berichtet die Bundeszahnärztekammer (BZÄK). Als einer der Gründe werden dabei die verstärkte Gruppen- und Individualprophylaxe angeführt.

Dazu erklärt Sylvia Gabel, Referatsleiterin für Zahnmedizinische Fachangestellte im Verband medizinischer Fachberufe e.V.: „Wir freuen uns über diese Entwicklung und sind sicher, dass die Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) zu diesem Erfolg einen wesentlichen Anteil beigetragen haben. Zu ihren Aufgaben gehören nicht nur Verwaltungs- und kaufmännische Arbeiten in der Praxis, die Assistenz während der Behandlung und individuelle Betreuung davor und danach. ZFA erklären den Patienten auch Möglichkeiten der Karies- und Parodontitisprophylaxe, leiten sie zur Mundhygiene an und wirken bei der Gruppenprophylaxe in Kindergärten mit. Allein zwischen 2006 und 2014 haben zudem rund 6300 Zahnmedizinische Fachangestellte die Fortbildung zur Zahnmedizinischen Prophylaxeassistentin (ZMP) und 2800 zur Zahnmedizinischen Fachassistentin (ZMF) erfolgreich abgeschlossen. Mit diesen mindestens 400 bzw. 800 Stunden umfassenden Lehrgängen eignen sie sich Kenntnisse und Fertigkeiten an, um den Zahnarzt bei der zahnmedizinischen Vorsorge wesentlich zu entlasten. So können sie zum Beispiel die professionelle Zahnreinigung (PZR) mit allen zur Verfügung stehenden modernen Apparaten und Hilfsmitteln unter Aufsicht des Zahnarztes selbstständig durchführen (*Vgl.: BZÄK). Der Anteil meiner Kolleg(inn)en, die sich auf diesem Gebiet spezialisieren, steigt weiter an und fast jede PZR wird heute von qualifizierten Zahnmedizinischen Fachangestellten übernommen.“

Umso unverständlicher ist es, dass die Vergütung der Beschäftigten in Zahnarztpraxen so schlecht ist. Bei einer im Mai dieses Jahres durchgeführten Online-Umfrage gaben bundesweit 26 Prozent der ZFA an, nur maximal den Mindestlohn zu erhalten, 38 Prozent stellten bei einem Vergleich mit dem Tarifvertrag fest, dass sie weniger erhalten, als ihnen laut Tariftabelle zustehen würde. Rund 19 Prozent sind entweder an den Tarifvertrag gebunden oder der Arbeitgeber orientiert sich daran. Weitere 17 Prozent der teilnehmenden ZFA werden übertariflich bezahlt. Auch das Ergebnis bei den fortgebildeten ZFA war wenig befriedigend: Immer noch neun Prozent gaben an, maximal den Mindestlohn zu erhalten. Der größte Teil, 41 Prozent, wird unter Tarif bezahlt. Bei 19 Prozent ist die Vergütung an den Tarifvertrag gebunden bzw. daran orientiert, weitere 31 Prozent werden übertariflich bezahlt. Dazu Sylvia Gabel, selbst fortgebildete ZMF: „Das Honorar für eine PZR liegt zwischen 80 und 100 Euro. Darf es sein, dass eine qualifizierte ZMP oder ZMF für diese erbrachte Leistung mit 8,50 brutto pro Stunde abgespeist wird?“

Die Ursache für diesen beschämenden Zustand sieht der Verband medizinischer Fachberufe e.V. in der fehlenden Bereitschaft eines Großteils der Zahnärztevertreter, sich dem bestehenden Tarifvertrag anzuschließen. „Für Zahnmedizinische Fachangestellte gibt es seit mehr als 24 Jahren keinen bundesweiten Tarifvertrag. Unser Tarifpartner vertritt Arbeitgeber aus Hamburg, Hessen, Westfalen-Lippe und dem Saarland“, erklärt dazu Verbandspräsidentin Carmen Gandila. „Die Umfrage zeigte, dass in diesen Kammerbereichen mehr Kolleg(inn)en mindestens nach Tarif bezahlt werden: Im Tarifgebiet sind es 58 bei den ZFA und 61 Prozent bei den höher Qualifizierten, also 22 bzw. elf Prozentpunkte mehr als im bundesweiten Durchschnitt. Ebenso erhalten in diesen Kammerbereichen nur zehn Prozent der ZFA maximal den Mindestlohn und weniger als ein Prozent der höher Qualifizierten. Dabei ist dieser Vertrag nicht allgemeinverbindlich.“

Solange weitere Arbeitgebervertreter/innen sich nicht entscheiden, den bestehenden Tarifvertrag nachzuzeichnen, empfehle sie jedem Zahnarzt, Tarifbindung über die individuellen Arbeitsverträge mit dem Personal herzustellen, so Carmen Gandila weiter. „Die Vorteile liegen auf der Hand: Tarifverträge sind Kalkulationsgrundlage und Standard für Mindestarbeitsbedingungen. Sie erhöhen die Transparenz in der Praxis, dienen dem Betriebsfrieden, können für die Personalentwicklung genutzt und die Mitarbeiterbindung eingesetzt werden. Damit steigern sie das Image der Branche als Arbeitgeber. Denn der Ausbildungsmarkt ist mittlerweile ein Bewerbermarkt geworden. Gute Schulabgänger/innen von heute haben die Wahl. Einkommen, Weiterentwicklung und soziale Anerkennung sind wichtige Kriterien für sie.“ Sie betont: „Wir sehen die Tarifverträge als Mindeststandard und freuen uns über jede ZFA, die übertariflich bezahlt wird.“ Gleichzeitig ruft die Verbandspräsidentin auch die Zahnmedizinischen Fachangestellten dazu auf, ihren Berufsverband durch Mitgliedschaft zu festigen, um damit die Verhandlungsposition gegenüber den Arbeitgebern zu stärken.

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