8.12.2016 | Pressemeldung
Der Katalog anerkannter Fortbildungen für Tiermedizinische Fachangestellte (TFA) kann sich sehen lassen. Er umfasste Ende November 2016 insgesamt 390 Veranstaltungen und Seminare. Diese reichen von Praxismanagement über GVP, Diätetik bei Hund und Katze, Physiotherapiethemen, Naturheilverfahren, Parasitenschutz bis hin zur Anästhesie. 2010 waren es ca. 240 Angebote.
"Diese Entwicklung ist in mehrfacher Hinsicht positiv", erklärt Silke Agus, Referatsleiterin TFA im Verband medizinischer Fachberufe e.V. und wiedergewählte Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft zur Anerkennung von Fort- und Weiterbildungen für Tiermedizinische Fachangestellte (AG TFA). "Zum einen haben die TFA eine größere Auswahl an Fortbildungen, mit denen sie Stunden sammeln können und erwerben so die Voraussetzungen für eine Höhergruppierung nach Gehaltstarifvertrag. Zum anderen zeigt uns die Zunahme, dass es auch für die Veranstalter attraktiv ist, eine Anerkennung der AG TFA zu erhalten."
Bei der auf dem bpt-Jahreskongress in Hannover stattgefundenen konstituierenden Sitzung hat die sechsköpfige Arbeitsgemeinschaft darüber hinaus Änderungen im Leitfaden beschlossen, die ab dem 1. Januar 2017 neue Perspektiven für TFA bieten. So wird eine Zusatzqualifikation in bestimmten Fachbereichen vergeben, wenn die oder der TFA 100 und mehr anerkannte Fortbildungsstunden mit zugehöriger Lernerfolgskontrolle im entsprechenden Fachbereich absolviert hat. Außerdem werden Hausarbeiten mit 25 Prozent der geschätzten Gesamtdauer berücksichtigt. Neu ist zudem, dass virtuelle Klassenräume/Webinare mit in die Anerkennung aufgenommen wurden. Anerkannt wird die realistische Zeitdauer, Voraussetzung für die Anerkennung ist u.a. eine Lernerfolgskontrolle.
Geprüft und anerkannt werden die Fortbildungen von der AG TFA, einem paritätisch besetzten Gremium aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern. Ihm gehören an: Als Arbeitgebervertreter Dr. Petra Sindern, Dr. Karl-Heinz Schulte, Dr. Bodo Kröll und als Arbeitsnehmervertreter Hannelore König, Nicole Josten-Ladewig und Silke Agus.
Weitere Informationen finden Arbeitgeber, Anbieter und TFA auf den Seiten des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. www.vmf-online.de/ag-tfa.
Für ein zügiges Antragsverfahren ist es notwendig, dass Anbieter ihre Anträge bis spätestens sechs Wochen vor Veranstaltungsdatum einreichen. Adressat ist die AG-Vorsitzende Silke Agus. Berufsständische Organisatoren (z.B. bpt, DVG) wenden sich bitte an die wiedergewählte stellvertretende Vorsitzende der AG TFA, Dr. Petra Sindern unter sindern@freenet.de.
Hintergrund: Seit 2009 bietet der zwischen dem Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. (bpt) und dem Verband medizinischer Fachberufe e.V. vereinbarte Gehaltstarifvertrag den Tiermedizinischen Fachangestellten die Möglichkeit, nach dem Besuch von 24 bzw. 96 anerkannten Fortbildungsstunden in die Tätigkeitsgruppe (TG) II bzw. III aufzusteigen und damit einen Zuschlag von zehn bzw. 20 Prozent zur TG I zu erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass die in Fortbildungsmaßnahmen erworbenen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten praxis- und arbeitsplatzbezogen angewendet werden und mit dem Arbeitgeber abgestimmt sind. Um den Erhalt der TG zu sichern, müssen jährlich acht bzw. 16 anerkannte Fortbildungsstunden nachgewiesen werden.
Immer mehr anerkannte Fortbildungen für TFA
AG TFA hat sich neu konstituiertDer Katalog anerkannter Fortbildungen für Tiermedizinische Fachangestellte (TFA) kann sich sehen lassen. Er umfasste Ende November 2016 insgesamt 390 Veranstaltungen und Seminare. Diese reichen von Praxismanagement über GVP, Diätetik bei Hund und Katze, Physiotherapiethemen, Naturheilverfahren, Parasitenschutz bis hin zur Anästhesie. 2010 waren es ca. 240 Angebote.
"Diese Entwicklung ist in mehrfacher Hinsicht positiv", erklärt Silke Agus, Referatsleiterin TFA im Verband medizinischer Fachberufe e.V. und wiedergewählte Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft zur Anerkennung von Fort- und Weiterbildungen für Tiermedizinische Fachangestellte (AG TFA). "Zum einen haben die TFA eine größere Auswahl an Fortbildungen, mit denen sie Stunden sammeln können und erwerben so die Voraussetzungen für eine Höhergruppierung nach Gehaltstarifvertrag. Zum anderen zeigt uns die Zunahme, dass es auch für die Veranstalter attraktiv ist, eine Anerkennung der AG TFA zu erhalten."
Bei der auf dem bpt-Jahreskongress in Hannover stattgefundenen konstituierenden Sitzung hat die sechsköpfige Arbeitsgemeinschaft darüber hinaus Änderungen im Leitfaden beschlossen, die ab dem 1. Januar 2017 neue Perspektiven für TFA bieten. So wird eine Zusatzqualifikation in bestimmten Fachbereichen vergeben, wenn die oder der TFA 100 und mehr anerkannte Fortbildungsstunden mit zugehöriger Lernerfolgskontrolle im entsprechenden Fachbereich absolviert hat. Außerdem werden Hausarbeiten mit 25 Prozent der geschätzten Gesamtdauer berücksichtigt. Neu ist zudem, dass virtuelle Klassenräume/Webinare mit in die Anerkennung aufgenommen wurden. Anerkannt wird die realistische Zeitdauer, Voraussetzung für die Anerkennung ist u.a. eine Lernerfolgskontrolle.
Geprüft und anerkannt werden die Fortbildungen von der AG TFA, einem paritätisch besetzten Gremium aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern. Ihm gehören an: Als Arbeitgebervertreter Dr. Petra Sindern, Dr. Karl-Heinz Schulte, Dr. Bodo Kröll und als Arbeitsnehmervertreter Hannelore König, Nicole Josten-Ladewig und Silke Agus.
Weitere Informationen finden Arbeitgeber, Anbieter und TFA auf den Seiten des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. www.vmf-online.de/ag-tfa.
Für ein zügiges Antragsverfahren ist es notwendig, dass Anbieter ihre Anträge bis spätestens sechs Wochen vor Veranstaltungsdatum einreichen. Adressat ist die AG-Vorsitzende Silke Agus. Berufsständische Organisatoren (z.B. bpt, DVG) wenden sich bitte an die wiedergewählte stellvertretende Vorsitzende der AG TFA, Dr. Petra Sindern unter sindern@freenet.de.
Hintergrund: Seit 2009 bietet der zwischen dem Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. (bpt) und dem Verband medizinischer Fachberufe e.V. vereinbarte Gehaltstarifvertrag den Tiermedizinischen Fachangestellten die Möglichkeit, nach dem Besuch von 24 bzw. 96 anerkannten Fortbildungsstunden in die Tätigkeitsgruppe (TG) II bzw. III aufzusteigen und damit einen Zuschlag von zehn bzw. 20 Prozent zur TG I zu erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass die in Fortbildungsmaßnahmen erworbenen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten praxis- und arbeitsplatzbezogen angewendet werden und mit dem Arbeitgeber abgestimmt sind. Um den Erhalt der TG zu sichern, müssen jährlich acht bzw. 16 anerkannte Fortbildungsstunden nachgewiesen werden.
- Mitglieder im Verband medizinischer Fachberufe e.V. können im internen Mitgliederbereich (Suchwort - nur Titel: "Anerkannte Fortbildungen") die aktuelle Liste der anerkannten Fortbildungen abrufen