18.1.2017 | aktuelle Meldung

Thementag zu Arbeitssicherheit, Datenschutz & Co. geplant

Der Landesverband Nord intensiviert in diesem Jahr die Zusammenarbeit mit dem Dienstleistungsunternehmen Elbe-Notfallmanagement in Hamburg. Geplant sind Thementage unter dem Motto „Arbeitssicherheit, Datenschutz & Co. – Wir bringen Licht ins Dunkel“.

Der ursprünglich angesetzte erste Termin am 28. Januar in Flensburg findet allerdings nicht statt. Ein zweiter Termin ist für den 30. September in Stade vorgesehen. Von 9.00 bis 17.00 Uhr stehen dort folgende Themen auf dem Programm:
• Arbeitssicherheit in der Arztpraxis
• Betriebsmedizinische Untersuchungen
• Datenschutz im Gesundheitswesen
• Erste Hilfe, Hygiene und MPG

Die Kosten betragen pro Person inkl. Getränke und Verpflegung 85,00 Euro. Infos unter www.elbe-notfallmanagement.de.

Erste-Hilfe-Auffrischung
Darüber hinaus bietet Elbe-Notfallmanagement in Kooperation mit dem Verband medizinischer Fachberufe e.V. Erste-Hilfe-Auffrischungs-Seminare für Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte an, die von den Unfallversicherungsträgern anerkannt sind. Verbandsmitglieder können sich (und weitere Kolleginnen und Kollegen aus der Praxis) über den Extra-Link "Erste-Hilfe-VMF anmelden. Das Passwort können Sie beim Landesvorstandsmitglied Martina Erichson (vmf-me@t-online.de) oder in der Geschäftsstelle des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. erfragen.

Hintergrund: Die Bereitstellung von „Ersthelfern“ gemäß DGUV Vorschrift 1 wird von den Berufsgenossenschaften vorgeschrieben. Gemäß DGUV Vorschrift 1 können Personen mit medizinischen Qualifikationen als Ersthelfer eingesetzt werden, ohne dass sie eine Erste-Hilfe-Grundausbildung absolviert haben. Voraussetzung ist, dass sie über eine sanitäts- oder rettungsdienstliche Ausbildung oder eine abgeschlossene Ausbildung in einem Beruf des Gesundheitswesens verfügen. Sofern solche Personen mit medizinischer Qualifikation, wie Ärzte, Zahnärzte, Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte, regelmäßig Erste-Hilfe-Maßnahmen durchführen oder sich fortbilden, müssen sie auch keine weiteren Erste-Hilfe-Trainings besuchen.

Der Nachweis über die Fortbildung muss vorliegen. Wenn die praktische Erfahrung fehlt, übernimmt die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) die Kosten für die Auffrischung. Da die Lehrgangsgebühren von den Unfallversicherungsträgern übernommen und direkt abgerechnet werden, muss die Unfallversichertennummer des Betriebs angegeben werden.

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