7.2.2017 | aktuelle Meldung

Seit Jahresbeginn gültig: Mindestlohn liegt bei 8,84 Euro

Der erste Monat im Jahr ist vorbei und das Gehalt müsste auf dem Konto sein. Medizinische, Zahnmedizinische und Tiermedizinische Fachangestellte sowie angestellte Zahntechniker/innen, die nicht nach Tarif oder darüber bezahlt werden, dürfen nicht weniger als den Mindestlohn erhalten.

Dieser beträgt seit dem 01.01.2017 8,84 Euro brutto pro Stunde. Damit hat sich der Mindestlohn im Vergleich zum Vorjahr um 0,34 Euro brutto erhöht.

Die Erhöhung ist aufgrund der Entscheidung der Mindestlohnkommission in Kraft getreten, die diese am 28.06.2016 einstimmig beschlossen hat.

Nach dem Mindestlohngesetz entscheidet eine ständige Kommission der Tarifpartner alle zwei Jahre über die Anpassung der Höhe des Mindestlohns. Die Mindestlohnkommission besteht aus je drei stimmberechtigten Vertretern von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie zwei beratenden Wissenschaftlern und dem Vorsitzenden. Die nächste Entscheidung steht 2018 an.

Darüber hinaus überprüft und bewertet die Mindestlohnkommission fortlaufend die Auswirkungen des Mindestlohns und berichtet der Bundesregierung alle zwei Jahre entsprechend.

FAQ zum Mindestlohn
Aktuelle Fragen und Anworten zum Mindestlohn hat die Rechtsabteilung des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. zusammengestellt. Verbandsmitglieder können diese im internen Mitgliederbereich abrufen.

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