3.3.2017 | aktuelle Meldung
"Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig erklärte dazu, dass 'mit dem Gesetzentwurf eine klare Rechtsgrundlage für den Anspruch auf gleichen Lohn bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit unabhängig vom Geschlecht geschaffen werden. Und zwar für alle Beschäftigten.' Leider", so Carmen Gandila, "fallen damit die Millionen Frauen, die in Kleinstbetrieben arbeiten, wieder unter den Tisch.
Die vom Verband medizinischer Fachberufe e.V. vertretenen Medizinischen, Tiermedizinischen und Zahnmedizinischen Fachangestellten sowie Zahntechniker/innen arbeiten überwiegend in Kleinst- und Kleinbetrieben. Für sie gelten viele soziale Regelungen, die zum Beispiel den Kündigungsschutz oder das Recht auf Teilzeitarbeit betreffen, nicht. Das neue Gesetz grenzt diese Beschäftigten wiederum aus. Dabei haben sie eigentlich besonderen Schutz verdient. Denn die enge Zusammenarbeit mit dem Chef oder der Chefin in Arzt-, Tierarzt- oder Zahnarztpraxen bzw. in Dentallaboren ist mit besonderen Arbeitsbedingungen verbunden. Vor diesem Hintergrund sollte der Geltungsbereich des neuen Gesetzes zwingend und deutlich erweitert werden."
Zum Internationalen Frauentag
Aus Anlass des Internationalen Frauentages am 8. März erinnert die Präsidentin des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V., Carmen Gandila, daran, dass das beabsichtigte "Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen" nur ein erster Schritt zu mehr Lohngerechtigkeit für Frauen sein kann."Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig erklärte dazu, dass 'mit dem Gesetzentwurf eine klare Rechtsgrundlage für den Anspruch auf gleichen Lohn bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit unabhängig vom Geschlecht geschaffen werden. Und zwar für alle Beschäftigten.' Leider", so Carmen Gandila, "fallen damit die Millionen Frauen, die in Kleinstbetrieben arbeiten, wieder unter den Tisch.
Die vom Verband medizinischer Fachberufe e.V. vertretenen Medizinischen, Tiermedizinischen und Zahnmedizinischen Fachangestellten sowie Zahntechniker/innen arbeiten überwiegend in Kleinst- und Kleinbetrieben. Für sie gelten viele soziale Regelungen, die zum Beispiel den Kündigungsschutz oder das Recht auf Teilzeitarbeit betreffen, nicht. Das neue Gesetz grenzt diese Beschäftigten wiederum aus. Dabei haben sie eigentlich besonderen Schutz verdient. Denn die enge Zusammenarbeit mit dem Chef oder der Chefin in Arzt-, Tierarzt- oder Zahnarztpraxen bzw. in Dentallaboren ist mit besonderen Arbeitsbedingungen verbunden. Vor diesem Hintergrund sollte der Geltungsbereich des neuen Gesetzes zwingend und deutlich erweitert werden."