29.6.2017 | Pressemeldung
Die Tarifverhandlungen für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) in Hamburg, Hessen, Westfalen-Lippe und im Saarland am 28. Juni 2017 in Münster konnten unter Vorbehalt der Zustimmung durch die Gremien der Tarifpartner bereits in der ersten Runde abgeschlossen werden.
Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Zahnmedizinischen Fachangestellten / Zahnarzthelferinnen (AAZ) haben sich auf eine Erklärungsfrist bis zum 14. Juli 2017 geeinigt. Bis dahin wurde Stillschweigen vereinbart. Verhandlungsführerin und Präsidentin Carmen Gandila erklärte: „Wir freuen uns, dass wir uns im Rahmen konstruktiver und lösungsorientierter Gespräche so schnell einigen konnten.“
Tarifabschluss für Zahnmedizinische Fachangestellte
Verband medizinischer Fachberufe e.V. und AAZ einigten sich auf eine Erklärungsfrist bis 14. Juli 2017Die Tarifverhandlungen für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) in Hamburg, Hessen, Westfalen-Lippe und im Saarland am 28. Juni 2017 in Münster konnten unter Vorbehalt der Zustimmung durch die Gremien der Tarifpartner bereits in der ersten Runde abgeschlossen werden.
Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Zahnmedizinischen Fachangestellten / Zahnarzthelferinnen (AAZ) haben sich auf eine Erklärungsfrist bis zum 14. Juli 2017 geeinigt. Bis dahin wurde Stillschweigen vereinbart. Verhandlungsführerin und Präsidentin Carmen Gandila erklärte: „Wir freuen uns, dass wir uns im Rahmen konstruktiver und lösungsorientierter Gespräche so schnell einigen konnten.“