16.1.2018 | Pressemeldung
Qualität und Patientensicherheit im ambulanten Gesundheitswesen waren Dreh- und Angelpunkt einer Podiumsdiskussion, zu der der Verband medizinischer Fachberufe e.V. am 12. Januar anlässlich seines 55. Gründungsjubiläums auf den Gesundheitscampus nach Bochum eingeladen hatte. In einer lebhaften Diskussion zeigten Vertreterinnen und Vertreter aus verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens, dass das Thema alles andere als trocken und es wichtig ist, Fehler nicht unter den Teppich zu kehren (Foto).
Hannelore König, 1. Vorsitzende des geschäftsführenden Vorstandes, begründete die Themenwahl mit einen Blick auf die Geschichte: „Seit mehr als 20 Jahren beschäftigen wir uns intensiv mit den Fragen des Qualitätsmanagements in der Arzt- und Zahnarztpraxis. Es gibt inzwischen verbandseigene und –übergreifende Qualitätszirkel sowie QMB-Camps, in denen wir Probleme diskutieren und Erfahrungen interprofessionell austauschen. Deshalb ist es nur logisch, dass wir an unserem Verbandsjubiläum besonders auf die Rolle der Medizinischen und Zahnmedizinischen Fachangestellten im Qualitätsmanagement eingehen.“
Die im November 2016 in Kraft getretene sektorenübergreifende Richtlinie zum Qualitätsmanagement zeige verbindlich auf, welche QM-Instrumentarien im Gesundheitswesen eingesetzt werden müssen, stellte Dr. Kirstin Börchers, Inhaberin von QM Börchers Consulting+ fest: „Damit hat sich die Wertigkeit des Qualitätsmanagements geändert.“ Ein Drittel der Ärzte sei ihrer Erfahrung nach begeistert und fördere das Qualitätsmanagement. Häufig würden Medizinische Fachangestellte (MFA) und Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) nach entsprechender Qualifikation als Qualitätsmanagementbeauftragte (QMB) eingesetzt. Die Strukturierung der Handlungsabläufe durch diese MFA und ZFA sorge für weniger Zeitverluste und mehr Patientensicherheit im Praxisbetrieb. Börchers: „Somit nimmt die Praxis-Qualitätsmanagerin 2.0 eine wichtige Schlüsselrolle ein und davon profitieren letztendlich alle – das Team und die Patienten. Allerdings müssen diese Qualitätsmanager/innen durch die Praxisführung unterstützt werden.“
Auf die Bedeutung des Fehlermanagements wies die Vorsitzende im Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS) hin. Die Einführung koste zunächst Geld, so Hedwig François-Kettner, aber nach OECD-Studien wären 15 Prozent aller Gesundheitsausgaben vermeidbar, wenn ein entsprechendes Sicherheitsmanagement umgesetzt sei. Fehler in der Kommunikation und in der Medikation seien am häufigsten. Fehler und Beinahe-Fehler sollten immer reflektiert und im Team der Arzt- oder Zahnarztpraxis besprochen werden, um vorbeugend Lösungen zu verabreden. „Im Team bedeutet, dass man über alles miteinander sprechen können muss, dass es keine Sanktionen gibt, wenn man auf Fehler aufmerksam macht und dass eine systematische Aufarbeitung den Patienten immer einbezieht.“
Das Stichwort „Qualität durch Qualifikation“ brachte der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Dr. Theodor Windhorst, in die Debatte. Medizinische Fachangestellte seien die Schnittstelle zwischen Arzt und Patient. Mit entsprechender Zusatzqualifikation können sie die Funktion der Qualitätsmanagementbeauftragten übernehmen und den Arzt im QM entlasten. Das Online-Berichts- und Lernsystem für kritische Ereignisse „CIRS-NRW“ richtet sich deshalb nicht nur an Ärztinnen und Ärzte, sondern auch an die Medizinischen Fachangestellten. Windhorst: „Die Lehren aus den Erfahrungen der Ärztinnen und Ärzte und deren Medizinischen Fachangestellten kommen vor allem den Patienten zu Gute.“
Dass ZFA und MFA bereits heute eine wichtige Rolle im Qualitätsmanagement der zahnärztlichen und ärztlichen Praxis spielen, betonte auch Hans-Joachim Beier, Mitglied des Vorstandes der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe. Der Zahnarzt auf Hattingen verwies auf ein erfolgreiches Gemeinschaftsprojekt mit der Ärztekammer, das auszubildenden MFA und ZFA bereits in der Erstausbildung eine Zusatzqualifikation im Qualitätsmanagement anbietet. „Qualitätsmanagement, aber auch die Verwaltung der größer werdenden Praxiseinheiten, ist ohne gut aus- bzw. fortgebildetes Fachpersonal nicht machbar“, so Beier.
Angesichts der hohen Anforderungen an die Medizinischen und Zahnmedizinischen Fachangestellten lasse die Entlohnung allerdings sehr zu wünschen übrig. „Das tarifliche Einstiegsgehalt für MFA beträgt nach der Ausbildung 11,04 Euro Bruttostundenlohn, bei den ZFA sind es 10,91 Euro. Im Vergleich dazu liegt der Mindestlohn in der Pflege seit Anfang des Jahres bei 10,55 Euro – er gilt auch für Pflegehilfskräfte mit einer dreimonatigen Ausbildung“, erklärte Brigitte März, Referatsleiterin MFA im Verband medizinischer Fachberufe e.V. Dabei seien längst nicht alle Arbeitgeber bereit, mindestens die Tarifgehälter zu bezahlen. Hier müsse es Veränderungen geben, darin waren sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Podiumsdiskussion einig.
Experten diskutierten über Qualitätsmanagement und Patientensicherheit im ambulanten Bereich
Verband medizinischer Fachberufe e.V. hatte zur Podiumsdiskussion eingeladenQualität und Patientensicherheit im ambulanten Gesundheitswesen waren Dreh- und Angelpunkt einer Podiumsdiskussion, zu der der Verband medizinischer Fachberufe e.V. am 12. Januar anlässlich seines 55. Gründungsjubiläums auf den Gesundheitscampus nach Bochum eingeladen hatte. In einer lebhaften Diskussion zeigten Vertreterinnen und Vertreter aus verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens, dass das Thema alles andere als trocken und es wichtig ist, Fehler nicht unter den Teppich zu kehren (Foto).
Hannelore König, 1. Vorsitzende des geschäftsführenden Vorstandes, begründete die Themenwahl mit einen Blick auf die Geschichte: „Seit mehr als 20 Jahren beschäftigen wir uns intensiv mit den Fragen des Qualitätsmanagements in der Arzt- und Zahnarztpraxis. Es gibt inzwischen verbandseigene und –übergreifende Qualitätszirkel sowie QMB-Camps, in denen wir Probleme diskutieren und Erfahrungen interprofessionell austauschen. Deshalb ist es nur logisch, dass wir an unserem Verbandsjubiläum besonders auf die Rolle der Medizinischen und Zahnmedizinischen Fachangestellten im Qualitätsmanagement eingehen.“
Die im November 2016 in Kraft getretene sektorenübergreifende Richtlinie zum Qualitätsmanagement zeige verbindlich auf, welche QM-Instrumentarien im Gesundheitswesen eingesetzt werden müssen, stellte Dr. Kirstin Börchers, Inhaberin von QM Börchers Consulting+ fest: „Damit hat sich die Wertigkeit des Qualitätsmanagements geändert.“ Ein Drittel der Ärzte sei ihrer Erfahrung nach begeistert und fördere das Qualitätsmanagement. Häufig würden Medizinische Fachangestellte (MFA) und Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) nach entsprechender Qualifikation als Qualitätsmanagementbeauftragte (QMB) eingesetzt. Die Strukturierung der Handlungsabläufe durch diese MFA und ZFA sorge für weniger Zeitverluste und mehr Patientensicherheit im Praxisbetrieb. Börchers: „Somit nimmt die Praxis-Qualitätsmanagerin 2.0 eine wichtige Schlüsselrolle ein und davon profitieren letztendlich alle – das Team und die Patienten. Allerdings müssen diese Qualitätsmanager/innen durch die Praxisführung unterstützt werden.“
Auf die Bedeutung des Fehlermanagements wies die Vorsitzende im Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS) hin. Die Einführung koste zunächst Geld, so Hedwig François-Kettner, aber nach OECD-Studien wären 15 Prozent aller Gesundheitsausgaben vermeidbar, wenn ein entsprechendes Sicherheitsmanagement umgesetzt sei. Fehler in der Kommunikation und in der Medikation seien am häufigsten. Fehler und Beinahe-Fehler sollten immer reflektiert und im Team der Arzt- oder Zahnarztpraxis besprochen werden, um vorbeugend Lösungen zu verabreden. „Im Team bedeutet, dass man über alles miteinander sprechen können muss, dass es keine Sanktionen gibt, wenn man auf Fehler aufmerksam macht und dass eine systematische Aufarbeitung den Patienten immer einbezieht.“
Das Stichwort „Qualität durch Qualifikation“ brachte der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Dr. Theodor Windhorst, in die Debatte. Medizinische Fachangestellte seien die Schnittstelle zwischen Arzt und Patient. Mit entsprechender Zusatzqualifikation können sie die Funktion der Qualitätsmanagementbeauftragten übernehmen und den Arzt im QM entlasten. Das Online-Berichts- und Lernsystem für kritische Ereignisse „CIRS-NRW“ richtet sich deshalb nicht nur an Ärztinnen und Ärzte, sondern auch an die Medizinischen Fachangestellten. Windhorst: „Die Lehren aus den Erfahrungen der Ärztinnen und Ärzte und deren Medizinischen Fachangestellten kommen vor allem den Patienten zu Gute.“
Dass ZFA und MFA bereits heute eine wichtige Rolle im Qualitätsmanagement der zahnärztlichen und ärztlichen Praxis spielen, betonte auch Hans-Joachim Beier, Mitglied des Vorstandes der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe. Der Zahnarzt auf Hattingen verwies auf ein erfolgreiches Gemeinschaftsprojekt mit der Ärztekammer, das auszubildenden MFA und ZFA bereits in der Erstausbildung eine Zusatzqualifikation im Qualitätsmanagement anbietet. „Qualitätsmanagement, aber auch die Verwaltung der größer werdenden Praxiseinheiten, ist ohne gut aus- bzw. fortgebildetes Fachpersonal nicht machbar“, so Beier.
Angesichts der hohen Anforderungen an die Medizinischen und Zahnmedizinischen Fachangestellten lasse die Entlohnung allerdings sehr zu wünschen übrig. „Das tarifliche Einstiegsgehalt für MFA beträgt nach der Ausbildung 11,04 Euro Bruttostundenlohn, bei den ZFA sind es 10,91 Euro. Im Vergleich dazu liegt der Mindestlohn in der Pflege seit Anfang des Jahres bei 10,55 Euro – er gilt auch für Pflegehilfskräfte mit einer dreimonatigen Ausbildung“, erklärte Brigitte März, Referatsleiterin MFA im Verband medizinischer Fachberufe e.V. Dabei seien längst nicht alle Arbeitgeber bereit, mindestens die Tarifgehälter zu bezahlen. Hier müsse es Veränderungen geben, darin waren sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Podiumsdiskussion einig.