25.5.2018 | Pressemeldung

Refinanzierung der Personalkosten muss auch für MFA gelten

Vizepräsidentin des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. zum Beschluss des 121. Ärztetages

Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. begrüßt den Antrag des 121. Deutschen Ärztetages auf finanzielle Unterstützung der MFA-Ausbildung und den Beschluss zur „verbesserten Berücksichtigung und umfassenden Refinanzierung von Arzt- und Personalkosten“.

Dazu erklärt Carmen Gandila, Vizepräsidentin und Tarifexpertin des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V.: „Der Koalitionsvertrag sieht vor, die Bezahlung in der Altenpflege nach Tarif zu stärken und im Krankenhausbereich eine vollständige Refinanzierung von Tarifsteigerungen herbeizuführen. Wir freuen uns für diese Beschäftigten und wissen um die Leistungen, die diese Kolleginnen und Kollegen erbringen. Gleichzeitig sollten sich die Politikerinnen und Politiker aber auch im Klaren darüber sein, dass mehr als 550.000 angestellte Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte im niedergelassenen Bereich ebenfalls zu den Gesundheitsfachberufen zählen und durch ihre qualifizierten Tätigkeiten wesentlich mit dazu beitragen, dass die ambulante Gesundheitsversorgung funktioniert. Ihre Einkommen liegen aber vielfach unter denen des nichtärztlichen Personals im stationären Bereich und sogar unter dem Pflegemindestlohn von 10,55 Euro, obwohl sie eine dreijährige Ausbildung absolviert haben. Deshalb ist es uns wichtig, dass die Refinanzierung auch auf die Tarifabschlüsse für diese Beschäftigten ausgedehnt wird. Eine Nachweispflicht – wie in der Altenpflege vorgesehen –, dass diese auch tatsächlich bei den Beschäftigten ankommt, sehen wir ebenfalls als notwendig an.“

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