29.5.2018 | aktuelle Meldung
Inhaltlicher Schwerpunkt ist in diesem Jahr die weibliche Genitalverstümmelug in Asien. Dort werden Millionen von Mädchen Opfer von Genitalverstümmelung. Meist sind diese religiös begründet und werden von medizinischem Personal durchgeführt. Die Verantwortlichen grenzen sich mit Hinweis auf die Form des Eingriffes stark von afrikanischen Praktiken ab. Dennoch verlangt die Initiative auch hier „Null-Toleranz“ bei Verletzung von Kinderrechten und fordert:
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Für genitale Selbstbestimmung
Am 7. Mai 2018 jährte sich die Verkündung des Kölner Urteils zum sechsten Mal. Das Landgericht hatte 2012 auch Jungen das Recht auf genitale Selbstbestimmung zugesprochen, indem es eine medizinisch nicht indizierte Vorhautentfernung („Beschneidung“) eines Jungen als eine strafbare Körperverletzung bewertete. Inzwischen ist der 7. Mai zu einem Symbol für die Selbstbestimmungsrechte des Kindes unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion und Tradition geworden. Wie unter anderem der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte BVKJ unterstützt auch der Verband medizinischer Fachberufe e.V. diese weltweite Initiative.Inhaltlicher Schwerpunkt ist in diesem Jahr die weibliche Genitalverstümmelug in Asien. Dort werden Millionen von Mädchen Opfer von Genitalverstümmelung. Meist sind diese religiös begründet und werden von medizinischem Personal durchgeführt. Die Verantwortlichen grenzen sich mit Hinweis auf die Form des Eingriffes stark von afrikanischen Praktiken ab. Dennoch verlangt die Initiative auch hier „Null-Toleranz“ bei Verletzung von Kinderrechten und fordert:
- Verstärkten Einsatz auch gegen „weniger invasive“ und medikalisierte Formen weiblicher Genitalverstümmelung (FGM), Schutz der Gefährdeten und Unterstützung für die Betroffenen weltweit.
- Einhaltung und Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention Art. 2 (Schutz vor Diskriminierung), Art. 3 (Vorrang des Kindeswohls) und Art. 24, Absatz 3 (Abschaffung schädlicher Bräuche).
- Gesetzesinitiativen weltweit, die den Schutz aller Kinder unabhängig vom Geschlecht vor nicht-therapeutischen Genitaloperationen vorsehen.
- Schutz von Kindern mit atypischen körperlichen Geschlechtsmerkmalen vor medizinisch nicht notwendigen Genitaloperationen und weiteren Eingriffen.
- Sofortiger Stopp der Massenbeschneidungen von Jungen im Rahmen angeblicher HIV-Prävention in afrikanischen Ländern.
- Öffentliche Forschung und Aufklärung zu den Folgen von nicht-therapeutischen Genitaloperationen an Kindern in ihren unterschiedlichen Formen und sozialen Kontexten.
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