12.11.2018 | aktuelle Meldung
100 Jahre später müssen wir jedoch eine ernüchternde Bilanz ziehen: In Deutschland im Jahr 2018
Wir erinnern:
In Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz heißt es: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“.
Wir stellen fest:
Die fortwährende strukturelle Diskriminierung von Frauen verstößt gegen unsere Verfassung. Der Staat kommt seiner Verpflichtung nicht nach. Mit Freiwilligkeit und Selbstverpflichtungen kommen wir nicht weiter. Wir brauchen wirkungsvollere Gesetze für die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung. Sanktionen bei Nichterfüllung dürfen kein Tabu sein. Wir fordern:
Wir erklären: Ohne Geschlechtergerechtigkeit bleibt die Demokratie unvollendet. Gleichberechtigung aller Geschlechter, soziale Gerechtigkeit, Gewaltfreiheit und Selbstbestimmung – das sind die Grundvoraussetzungen einer freiheitlichen Gesellschaft. Sie müssen erstritten und sie müssen immer wieder beherzt verteidigt werden. Gerade auch heute. Denn antifeministische und frauenfeindliche Kräfte gewinnen im politischen und öffentlichen Raum an Einfluss. Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, antidemokratisches und rechtsextremes Denken haben in der Mitte der Gesellschaft Fuß gefasst. Dagegen müssen wir aufstehen. Denn Frauenrechte und Demokratie sind unteilbar.
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"Ein Beispiel für die immer noch fehlende Gleichberechtigung in Deutschland ist die grundsätzliche Schlechterbezahlung in frauendominierten Berufen", ergänzt Carmen Gandila, Vizepräsidentin im Verband medizinischer Fachberufe e.V. "Wir sehen das vor allem in den Berufen Medizinische, Tiermedizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte, die zu rund 98 Prozent von Frauen ausgeübt werden. Hier gibt es tatsächlich Arbeitgeber, die uns gegenüber zugeben, dass sie männlichen Berufsangehörigen mehr bezahlen müssten, weil diese eine Familie zu ernähren hätten. Aber auch die Gehälter von weiblichen und männlichen Zahntechnikern unterscheiden sich deutlich. Die bisherigen Gesetzesinitiativen ändern daran nur wenig, weil sie für die Beschäftigten in Kleinbetrieben keine Gültigkeit besitzen."
100 Jahre Frauenwahlrecht: die unvollendete Demokratie
Am 12. November 1918 wurde mit der Verkündung des allgemeinen und gleichen Wahlrechts der Grundstein für die parlamentarische Demokratie in Deutschland gelegt. Wir feiern dieses Datum als Geburtsstunde des Frauenwahlrechts. Wir feiern den historischen Erfolg unserer politischen Vormütter mit Dankbarkeit und Respekt. Unbeirrt und mutig haben sie für dieses Recht in internationalen Bündnissen gekämpft. Dafür ehren wir sie.100 Jahre später müssen wir jedoch eine ernüchternde Bilanz ziehen: In Deutschland im Jahr 2018
- verdienen Frauen durchschnittlich 20 Prozent weniger als Männer,
- machen Frauen rund 50 Prozent mehr unbezahlte Arbeit in Haushalt und Familie als Männer,
- beziehen Frauen durchschnittlich eine Rente, die knapp 60 Prozent einer durchschnittlichen Männerrente beträgt,...
Wir erinnern:
In Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz heißt es: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“.
Wir stellen fest:
Die fortwährende strukturelle Diskriminierung von Frauen verstößt gegen unsere Verfassung. Der Staat kommt seiner Verpflichtung nicht nach. Mit Freiwilligkeit und Selbstverpflichtungen kommen wir nicht weiter. Wir brauchen wirkungsvollere Gesetze für die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung. Sanktionen bei Nichterfüllung dürfen kein Tabu sein. Wir fordern:
- gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit,
- Parität in Parlamenten und Politik,
- die Anerkennung und Aufwertung von Sorgearbeit sowie eine Umverteilung unbezahlter Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern,
- die Ausweitung der Quote in der Privatwirtschaft und auf die Bereiche Medien, Kultur, Medizin und Wissenschaft,
- Rentengerechtigkeit,
- die zügige und vorbehaltlose Umsetzung der Europarat-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention).
Wir erklären: Ohne Geschlechtergerechtigkeit bleibt die Demokratie unvollendet. Gleichberechtigung aller Geschlechter, soziale Gerechtigkeit, Gewaltfreiheit und Selbstbestimmung – das sind die Grundvoraussetzungen einer freiheitlichen Gesellschaft. Sie müssen erstritten und sie müssen immer wieder beherzt verteidigt werden. Gerade auch heute. Denn antifeministische und frauenfeindliche Kräfte gewinnen im politischen und öffentlichen Raum an Einfluss. Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, antidemokratisches und rechtsextremes Denken haben in der Mitte der Gesellschaft Fuß gefasst. Dagegen müssen wir aufstehen. Denn Frauenrechte und Demokratie sind unteilbar.
Zum vollständigen Dokument
"Ein Beispiel für die immer noch fehlende Gleichberechtigung in Deutschland ist die grundsätzliche Schlechterbezahlung in frauendominierten Berufen", ergänzt Carmen Gandila, Vizepräsidentin im Verband medizinischer Fachberufe e.V. "Wir sehen das vor allem in den Berufen Medizinische, Tiermedizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte, die zu rund 98 Prozent von Frauen ausgeübt werden. Hier gibt es tatsächlich Arbeitgeber, die uns gegenüber zugeben, dass sie männlichen Berufsangehörigen mehr bezahlen müssten, weil diese eine Familie zu ernähren hätten. Aber auch die Gehälter von weiblichen und männlichen Zahntechnikern unterscheiden sich deutlich. Die bisherigen Gesetzesinitiativen ändern daran nur wenig, weil sie für die Beschäftigten in Kleinbetrieben keine Gültigkeit besitzen."